Deutschland – Bau kompletter Wohnhäuser – Rahmenvereinbarungen für Planungs- und Bauleistungen (schlüsselfertig) für mehrgeschossige Sozial- und Wohnungsbauten in serieller und modularer Bauweise

168398-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Bau kompletter Wohnhäuser – Rahmenvereinbarungen für Planungs- und Bauleistungen (schlüsselfertig) für mehrgeschossige Sozial- und Wohnungsbauten in serieller und modularer Bauweise
OJ S 57/2024 20/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: F & W Fördern und Wohnen AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarungen für Planungs- und Bauleistungen (schlüsselfertig) für mehrgeschossige Sozial- und Wohnungsbauten in serieller und modularer Bauweise
Beschreibung: F & W Fördern und Wohnen AöR ("F & W") ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit über 1.500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Hamburg Wohnraum und Unterstützung zu geben. Momentan gibt es in den Unterkünften von F & W mehr als 32.000 Plätze. Dank eines eigenen Projekt- und Immobilienmanagements kann F & W die für seine sozialen Aufgaben benötigten Gebäude selbst entwickeln, bauen und instand halten. Mit den zur Umsetzung erforderlichen Bauleistungen werden regelmäßig geeignete Unternehmen beauftragt, die in der Lage sind, bei Bedarf auch schlüsselfertig Wohn- und Sozialbauten zu errichten. In Zukunft möchte F & W verstärkt durch die Beauftragung serieller und modularer Bauweisen die Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten reduzieren, zugleich die Ausführungsqualität verbessern und eine höhere Kostensicherheit erreichen. Ziel dieser Ausschreibung im Verhandlungsverfahren ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen und zugleich die Beauftragung eines ersten Bauvorhabens in serieller und modularer Bauweise. Anhand der Gebote für dieses Bauvorhaben werden die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ermittelt. Einzelheiten zum Leistungsumfang werden die Vergabeunterlagen enthalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Kennung des Verfahrens: b638d4bb-67b9-47e4-82a2-dc819a3cdf26
Interne Kennung: VV 205-2024
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44211000 Vorgefertigte Gebäude, 44211100 Mobile, modulare Containergebäude, 45210000 Bauleistungen im Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die konkreten Standorte der Bauprojekte ergeben sich in der Regel kurzfristig und projektbezogen. Sie liegen in aller Regel im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 275 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 275 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGH0B8 1) Der Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens F & W erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen. 2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum Ablauf der auf der Vergabeplattform genannten Frist über die Vergabeplattform gestellt werden. F & W behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. 4) Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass F & W keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. 6) F & W behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu. 7) Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Vorgaben und Zuschlagskriterien für das Musterbauvorhaben werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. 8) Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich in der KW 17/2024 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden - nach Wahl von F & W - in Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden. 9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. F & W ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von F & W zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 11) F & W behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. 12) Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags bzw. ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen. 13) F & W wird sich im Laufe des Verfahrens vorbehalten, anhand der Zuschlagskriterien eine Zwischenauswahl derjenigen Bieter vorzunehmen, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll. Für diese Zwischenauswahl muss es hinreichend wahrscheinlich sein, dass die Verhandlungen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und nach den vorgegebenen Anforderungen mit Blick auf eine etwaige Zuschlagserteilung aussichtsreich erscheinen; die übrigen Bieter werden - nach Wahl von F & W - zurückgestellt oder scheiden aus. F & W behält sich in jedem Verfahrensstadium auch ausdrücklich vor, einen oder mehrere "bevorzugte(n) Bieter" auszuwählen und mit diesem/ diesen exklusiv zu verhandeln. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarungen für Planungs- und Bauleistungen (schlüsselfertig) für mehrgeschossige Sozial- und Wohnungsbauten in serieller und modularer Bauweise
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Generalunternehmerleistungen für die schlüsselfertige Herstellung von Wohn- und Sozialbauten in serieller und modularer Bauweise. Die Auswahl der anzubietenden Bauverfahren erfolgt technologieoffen, es erfolgt insoweit also keine Vorgabe. Zulässig sind somit alle seriellen und modularen Bauweisen (massiv, Skelett, Stahl, Stahlbeton, Holz, Holzhybrid, Fertigteile, ganze Module etc.). Allerdings kommen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit der Bauweise und Baustoffen sowie der architektonischen Gestaltung ein hoher Stellenwert zu. Zudem ist es zwingend erforderlich, dass die Wohnungsbauten durch die IFB Hamburg förderfähig sind. Gegenstand der von den Rahmenvertragspartnern zu erbringenden Leistungen sind im Kern die Kostengruppen 300 und 400 sowie Teile der Baunebenkosten der Kostengruppe 700, bei Bedarf allerdings auch korrespondierende Leistungen der Kostengruppen 200 (Herrichten, Erschließen), 500 (Außenanlagen und Freiflächen) und 600 (Ausstattung und Kunstwerke). Die Auswahl der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt mittels eines oder mehrerer "Mustervorhaben". Die Beauftragungen dieser Bauvorhaben (schlüsselfertige Herstellung von Gebäuden für öffentlich-rechtliche (Folge-)Unterbringung oder vordringlich Wohnungssuchende in serieller und modularer Bauweise) stellen gleichzeitig die ersten Abrufe aus der Rahmenvereinbarung dar, d.h. es ist beabsichtigt, dass der bzw. die Bestbietenden unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag mit der Durchführung dieser Bauvorhaben beauftragt wird. Die Vergabe von Projekte während der Vertragslaufzeit ("Abruf") ist wie folgt geplant: Bei der Vergabe der Einzelaufträgen wird F & W als Zuschlagskriterien den Preis mit der stärksten Gewichtung (30 bis 60 %), die verbindlichen Ausführungs- und Fertigstellungstermine sowie Aspekte des Ausstattungsumfangs, des Aufenthaltskomforts, der Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und Langlebigkeit sowie der architektonischen und städtebaulichen Qualität jeweils mit einer mittleren bis schwächeren Gewichtung (jeweils 10 bis 30 %) vorsehen. Für den Abruf legt F & W Planungs- bzw. Vergabeunterlagen für das zu errichtende Objekt vor, konkretisiert die vorgenannten Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und fordert alle oder ausgewählte Rahmenvertragspartner - ggfs. nach Durchführung von Verhandlungsrunden - auf, innerhalb einer angemessenen Frist ein verbindliches Angebot für den jeweiligen Einzelauftrag einzureichen. Die Art und Weise der finalen Angebotsabgabe wird von F & W in einer Weise vorgegeben, durch die die Gleichbehandlung der Rahmenvertragspartner sowie der Geheimwettbewerb und zugleich gewährleistet ist, dass die Angebote nicht vor dem Ablauf der bestimmten Einreichungsfrist geöffnet werden. Das Gesamtvolumen der geplanten Investitionen in Modulbauten wird in den vier Jahren der Vertragslaufzeit etwa 250-300 Mio. Euro (netto) betragen.
Interne Kennung: VV 205-2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44211000 Vorgefertigte Gebäude, 44211100 Mobile, modulare Containergebäude, 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Aufgrund des nach wie vor steigenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in der FHH ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird eine Option zur Überschreitung der jeweiligen geschätzten Bedarfsmengen um 50%, bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit, vereinbart werden. Weitere Angaben zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die konkreten Standorte der Bauprojekte ergeben sich in der Regel kurzfristig und projektbezogen. Sie liegen in aller Regel im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auswahlkriterien zur Begrenzung der Bewerber
Beschreibung: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30% (Leistungsfähigkeit) zu 70% (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter WL1 und WL2 genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter TL1 und TL2 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - WL1 und WL2: 300 Punkte; - TL1: 100 Punkte; - TL2: 600 Punkte. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100 % = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80 % = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60 % = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40 % = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20 % = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 10 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien. F & W strebt an, zwölf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine zwölf Bieter hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich die hinreichend geeigneten Bieter einbezogen. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich F & W vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,000

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Bewerbungsunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Formblätter in den Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen ODER Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers, ggf. zur zuständigen Niederlassung, Größe des Unternehmens sowie Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A ist für die Nachweise PL1 bis PL3 ausgeschlossen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F & W für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Generalunternehmerleistungen für die schlüsselfertige Herstellung von Wohn- oder Sozialbauten in serieller und modularer Bauweise) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. F & W behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F & W für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Generalunternehmerleistungen für die schlüsselfertige Herstellung von Wohn- oder Sozialbauten in serieller und modularer Bauweise) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Anzugeben sind neben der Projektbeschreibung jeweils mindestens der Auftragswert, die Wohnfläche und die Vorbereitungs- und Aufstellungszeit. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. F & W kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 8
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 12
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGH0B8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGH0B8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: F & W weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. F & W kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Verfahrensbrief 1 vorgesehen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Die Öffnung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Zusätzliche Informationen: Bewerber und Bieter sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge bzw. später der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben im späteren Verfahren eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hmb. Vergabegesetz abzugeben. Das später in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: F & W Fördern und Wohnen AöR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: F & W Fördern und Wohnen AöR
Registrierungsnummer: DE189893445
Postanschrift: Heidenkampsweg 98  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Registrierungsnummer: DE177089422
Postanschrift: Alter Wall 20-22  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kersten Wagner-Cardenal / Dr. Oliver Jauch
E-Mail: ojauch@goerg.de
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Registrierungsnummer: 21109
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40427940997
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 64069c69-7b53-48c9-8a3a-2e37ff05969d-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Die Höchstzahl der Rahmenvereinbarungspartner wird von 6 auf 8 Rahmenvertragspartner erhöht (Ziff. 5.1.15 - "Techniken" - der EU-Auftragsbekanntmachung vom 6. März 2024).
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Höchstzahl der Rahmenvereinbarungspartner wird von 6 auf 8 Rahmenvertragspartner erhöht (Ziff. 5.1.15 - "Techniken" - der EU-Auftragsbekanntmachung vom 6. März 2024).
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a5caccf3-6590-4365-b23b-0a7528de685c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/03/2024 11:33:55 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 168398-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 57/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2024