1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Winterdienst für die JELBI Standorte
Beschreibung: Winterdienst für die JELBI Standorte
Kennung des Verfahrens: 313c7f1c-dfb5-41f8-8476-33bf23b60459
Interne Kennung: INF2-0558-2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). 2. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1))u. des Aktenzeichens INF2-0558-2023 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt,die bis spätestens 5 Arbeitstage vor Beendigung des Teilnahmewettbewerbs an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen. 3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 8. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 9. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Bei nicht zutreffenden Formblättern kennzeichnen Sie diese. 10.. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. Der AG behält sich vor im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte insbesondere über Leistungsinhalte sowie Vertragsinhalte zu verhandeln. 12. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los Ost
Beschreibung: Die BVG hat sich im Rahmen ihres Smart-Mobility-Konzepts die Integration neuer Mobilitätsangebote zum Ziel gesetzt. Eines ist die Entwicklung von BVG-Mobilitätshubs ("Jelbi-Stationen"), mit denen Sharing-Mobilitätsangebote und ÖPNV-Angebote an Bahnhöfen miteinander vernetzt werden. Diese sind die integrierenden Komponenten, die dem Nutzer den einfachen Wechsel (physisch und virtuell) zwischen den verschiedenen Mobilitätsangeboten ermöglicht. In der Ausprägung der Jelbi-Standorte wird zwischen Jelbi-Punkten und Jelbi-Stationen unterschieden. Jelbi-Punkte sind kleinere Standorte, die nur für die Mikromobilität (eScooter, eMoped, Fahrrad) zur Verfügung stehen. Jelbi-Stationen umfassen zusätzlich auch das Carsharing und weitere Services wie Ladestationen für Carsharing und Mikromobilität. Darüberhinausgehende Informationen zu Jelbi finden sich in beigefügter Unterlage "Das ist Jelbi". Die Jelbi-Standorte verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet und befinden sich sowohl im öffentlichen Straßenland als auch auf Flächen von privaten Flächenpartnern wie der Gewobag oder der Charité. Von aktuell 62 aktiven Standorten werden bis zum 31.12.2025 schätzungsweise ca. 180 Standorte durch die BVG (im Folgenden AG genannt) betrieben werden. Eine Liste der Haltestellenstandorte wird dem Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) nach Zuschlagserteilung übergeben inkl. geplantem Hochlauf. Zur Gewährung Verkehrssicherheit der Jelbi-Standorte müssen die Flächen eis- und schneefrei gehalten werden. Die Flächen sind überwiegend durch Bodenmarkierungen im Jelbi-Design gekennzeichnet. Ziel ist es, den Nutzenden alle Anlagen sicheren und ordentlichen Zustand präsentieren zu können. Im Los 1 (OST) gibt es zur Zeit 57 Punkte und und 8 Stationen
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2023
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los West
Beschreibung: Die BVG hat sich im Rahmen ihres Smart-Mobility-Konzepts die Integration neuer Mobilitätsangebote zum Ziel gesetzt. Eines ist die Entwicklung von BVG-Mobilitätshubs ("Jelbi-Stationen"), mit denen Sharing-Mobilitätsangebote und ÖPNV-Angebote an Bahnhöfen miteinander vernetzt werden. Diese sind die integrierenden Komponenten, die dem Nutzer den einfachen Wechsel (physisch und virtuell) zwischen den verschiedenen Mobilitätsangeboten ermöglicht. In der Ausprägung der Jelbi-Standorte wird zwischen Jelbi-Punkten und Jelbi-Stationen unterschieden. Jelbi-Punkte sind kleinere Standorte, die nur für die Mikromobilität (eScooter, eMoped, Fahrrad) zur Verfügung stehen. Jelbi-Stationen umfassen zusätzlich auch das Carsharing und weitere Services wie Ladestationen für Carsharing und Mikromobilität. Darüberhinausgehende Informationen zu Jelbi finden sich in beigefügter Unterlage "Das ist Jelbi". Die Jelbi-Standorte verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet und befinden sich sowohl im öffentlichen Straßenland als auch auf Flächen von privaten Flächenpartnern wie der Gewobag oder der Charité. Von aktuell 62 aktiven Standorten werden bis zum 31.12.2025 schätzungsweise ca. 180 Standorte durch die BVG (im Folgenden AG genannt) betrieben werden. Eine Liste der Haltestellenstandorte wird dem Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) nach Zuschlagserteilung übergeben inkl. geplantem Hochlauf. Zur Gewährung Verkehrssicherheit der Jelbi-Standorte müssen die Flächen eis- und schneefrei gehalten werden. Die Flächen sind überwiegend durch Bodenmarkierungen im Jelbi-Design gekennzeichnet. Ziel ist es, den Nutzenden alle Anlagen sicheren und ordentlichen Zustand präsentieren zu können. Im Los 2 (WEST) gibt es zur Zeit 27 Punkte und und 11 Stationen
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2023
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Blitz-Blank Reinigung - Dienstleistungsunternehmen GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: no
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Blitz-Blank Reinigung - Dienstleistungsunternehmen GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Vergabe von Unteraufträgen: no
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Blitz-Blank Reinigung - Dienstleistungsunternehmen GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: ATU43857402
Postanschrift: Hosnedlgasse 15
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1220
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 6646126853
Fax: +43 12020101
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: AUT
Gewinner dieser Lose: LOT-0001 LOT-0002
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 22fb1d67-beb8-4f3d-b004-2bfeafe15d15 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/03/2024 14:21:12 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 159465-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 54/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/03/2024