Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Fachplanungsleistungen (TGA, Tragwerk, Bauphysik, Brandschutz) für den Neubau Petershauser Briel Haus A-C mit Tiefgarage in Konstanz - VOEK 258-23

118160-2024 - Ergebnis
Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Fachplanungsleistungen (TGA, Tragwerk, Bauphysik, Brandschutz) für den Neubau Petershauser Briel Haus A-C mit Tiefgarage in Konstanz - VOEK 258-23
OJ S 40/2024 26/02/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Fachplanungsleistungen (TGA, Tragwerk, Bauphysik, Brandschutz) für den Neubau Petershauser Briel Haus A-C mit Tiefgarage in Konstanz - VOEK 258-23
Beschreibung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin der Grundstücke Steinstraße 6-10 und Gottfried-Keller-Straße 13-17 (Flurstück 1775/17). Die auf dem Flurstück vorhandenen Wohngebäude Steinstraße 6-10 und Gottfried-Keller-Straße 13-17 wurden im Zeitraum 1951-1954 als militärische Unterkunftsgebäude für die französischen Streitkräfte und deren Familien errichtet und werden seitdem als Wohngebäude genutzt.Das Flurstück 1775/17 wird im Norden und Nord/Westen von der Gottfried-Keller-Straße, im Osten von der Hans-Thoma-Straße und im Süden von der Steinstraße umschlossen und ist derzeit mit 3 Wohngebäuden bebaut. Durch die BImA wurde sich in Auseinandersetzung mit der zukünftigen Nutzung der Liegenschaft für eine Nachverdichtung im Rahmen eines Neubaus entschieden. Im Rahmen der Projektierung entschied man sich für einen Ersatzneubau, das sogenannte Haus D, welches sich kopfseitig zur Steinstraße begleitend derzeit in der Umsetzung befindet. Die vorhandenen Wohngebäude sind jeweils hälftig geteilt und nach Norden bzw. nach Süden hin mit unterschiedlichen Adressen benannt (Gottfried-Keller-Straße 13, 15, 17 und Steinstraße 6, 8, 10). In der bisherigen planerischen Auseinandersetzung mit der Liegenschaft wurden die einzelnen Gebäude folgendermaßen bezeichnet: - Haus A: Bestandsgebäude Steinstraße 10 / Gottfried-Keller-Straße 17 - Haus B: Bestandsgebäude Steinstraße 8 / Gottfried-Keller-Straße 15 - Haus C: Bestandsgebäude Steinstraße 6 / Gottfried-Keller-Straße 13 - Haus D: Neubau Steinstraße 6a, 8a, 10a Mit dem Neubau von Haus D wird die Möglichkeit geschaffen Ersatzwohnraum anzubieten, welcher für die Bestandsmieter der Häuser A-C dienen soll, sobald diese zurückgebaut werden und der Neubau entsteht. Im Rahmen eines nicht offenen Realisierungswettbewerbs gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 wurde ein Wettbewerbssieger ermittelt, der mit der Objektplanung und Planung der Freianlagen für die Häuser A bis C für die Leistungsphasen (LP) 1 bis 7 stufenweise beauftragt und im Zuge der LP 8 die künstlerische Oberleitung übernehmen wird. Durch den Wettbewerbssieger wurde ein Wettbewerbsentwurf eingereicht, welcher in den Leistungsphasen 2 bis 4 in Abstimmung mit der AG nun weiter ausgearbeitet wird. Durch den Objektplaner ist vorgesehen einen Holzhybridbau zu planen, welcher sich nach § 34 BauGB in das Stadtbild der näheren Umgebung einfügt. Insgesamt handelt es sich um eine Grundstücksfläche von 7.903 m² auf der ca. 110 neue Wohneinheiten mit 2 bis 4- Zimmer Wohnungen entstehen sollen, welche sich auf 8 Gebäude mit bis zu 5 Geschossen und einer Wohnfläche von ca. 8.032 m² aufteilen. Die neu entstehenden Gebäude werden zum Nachweis von Stellplätzen durch eine geschlossene Großgarage unterkellert. Die Bauleistungen (LP 8) sollen gebündelt an eine Generalunternehmerschaft vergeben werden. Die Baukosten wurden durch die Auftraggeberin vorläufig auf netto [Betrag gelöscht] Euro für die KG 300 + 400 geschätzt, davon entfallen netto 21.000.000,00 € auf KG 300 und netto 4.724.000,00 € auf KG 400. Die Kosten für KG 500 wurden auf netto [Betrag gelöscht] Euro geschätzt.
Kennung des Verfahrens: 047ea9a8-f7b0-4762-82a4-3744d56a0721
Vorherige Bekanntmachung: 00475861-2023
Interne Kennung: VOEK 258-23
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. -- Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Bewerber/Bieter verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Bewerber/Bieter durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote zugrunde zu legen. -- Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bewerber/Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen. Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein Bewerber/Bieter, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion). -- Teilnehmerfragen: Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 21.08.2023 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich die Auftraggenerin vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen. Wie bereits oben erwähnt haben sich die Bewerber/Bieter zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber/Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen. -- Die den Bewerbern/Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote beantworteten Fragen. -- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr -- Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote: Die Teilnahmeanträge sowie Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass verspätet eingetroffene Teilnahmeanträge und Angebote nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bewerber/Bieter die Verspätung nicht zu vertreten, so ist er diesbezüglich beweispflichtig. -- Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" (Anlage B-01.1) und der spätere Vordruck "Angebotsschreiben" (Anlage B-01.2, 2. Stufe) muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen. -- In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers /Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags und späteren Angebotes erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden. -- Die Bewerber/Bieter haben diejenigen Teile ihres Teilnahmeantrages/Angebots deutlich zu kennzeichnen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und/oder nach ihrer Auffassung aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen. Auf das den Beteiligten eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 165 Abs. 1 GWB zustehende Akteneinsichtsrecht wird ebenso hingewiesen wie darauf, dass die Vergabekammer von der Zustimmung der Beteiligten zur Akteneinsicht ausgehen kann, wenn eine Kennzeichnung nicht erfolgt ist (§ 165 Abs. 3 Satz 2 GWB). -- Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. -- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft die Anlage B-02.1 "Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen", zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Technische Ausrüstung
Beschreibung: Leistungsumfang Los 1 - Technische Ausrüstung Leistungsstufe 1 - Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung (gem. §55 Abs. 3, §56 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphasen 1 bis 2 - Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) -- Leistungsstufe 2 - Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung (gem. §55 Abs. 3, §56 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphase 3 - Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage - Berechnung von Lebenszykluskosten - Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage - Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen - Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung -- Leistungsstufe 3 - Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung (gem. §55 Abs. 3, §56 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphase 4 - Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) -- Leistungsstufe 4 - Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung (gem. §55 Abs. 3, §56 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphasen 5-7 - Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen - Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
Interne Kennung: VOEK 258-23, Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Haus A: Bestandsgebäude Steinstraße 10 / Gottfried-Keller-Straße 17 Haus B: Bestandsgebäude Steinstraße 8 / Gottfried-Keller-Straße 15 Haus C: Bestandsgebäude Steinstraße 6 / Gottfried-Keller-Straße 13
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monat
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden (vgl. Abschnitt III Teilnahmebedingungen sowie Anlage A-02 und A-03). -- In der zweiten Phase - der Angebotsphase - ist geplant, alle geeigneten Bewerber/-innen zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes aufzufordern und ggf. zu einer Vergabeverhandlung mit der Auftraggeberin einzuladen. -- Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). -- In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der Bewertungsmatrix (vgl. Abschnitt II.2.5 sowie Anlage A-04) in die engere Wahl kommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Konzept zur Herangehensweise
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz
Beschreibung: Leistungsumfang Los 2 - Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz Leistungsstufe 1 - Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §51 Abs. 5, §52 Abs. 2 i.V.m. Anlage 14 HOAI), Leistungsphasen 1 bis 2 - Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik (Bauphysikalischer Bauteilkatalog für Regeldetails, Bauphysikalische Nachweise zu Feuchteschutz, Wärmeschutz, Wärmebrücken (2D und 3D), Bauakustik, Schallschutz, Raumakustik, GEG und EE-Gesetz etc.), Leistungsphasen 1 bis 2 - Beratungsleistung zum Brandschutz (Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes inkl. aller erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen), Leistungsphasen 1 bis 2 - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung (LP 2) - Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung (LP 2) - Erstellen eines fachübergreifenden Bauteilkatalogs (LP 2) -- Leistungsstufe 2 - Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §51 Abs. 5, §52 Abs. 2 i.V.m. Anlage 14 HOAI), Leistungsphase 3 - Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik (Bauphysikalischer Bauteilkatalog für Regeldetails, Bauphysikalische Nachweise zu Feuchteschutz, Wärmeschutz, Wärmebrücken (2D und 3D), Bauakustik, Schallschutz, Raumakustik, GEG und EE-Gesetz etc.), Leistungsphase 3 - Beratungsleistung zum Brandschutz (Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes inkl. aller erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen), Leistungsphase 3 - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung - Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails -- Leistungsstufe 3 - Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §51 Abs. 5, §52 Abs. 2 i.V.m. Anlage 14 HOAI), Leistungsphase 4 - Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik (Bauphysikalischer Bauteilkatalog für Regeldetails, Bauphysikalische Nachweise zu Feuchteschutz, Wärmeschutz, Wärmebrücken (2D und 3D), Bauakustik, Schallschutz, Raumakustik, GEG und EE-Gesetz etc.), Leistungsphase 4 - Beratungsleistung zum Brandschutz (Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes inkl. aller erfor-derlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen), Leistungsphase 4 - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) - Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden) -- Leistungsstufe 4 - Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §51 Abs. 5, §52 Abs. 2 i.V.m. Anlage 14 HOAI), Leistungsphase 5-6 - Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik (Bauphysikalischer Bauteilkatalog für Regeldetails, Bauphysikalische Nachweise zu Feuchteschutz, Wärmeschutz, Wärmebrücken (2D und 3D), Bauakustik, Schallschutz, Raumakustik, GEG und EE-Gesetz etc.), Leistungsphase 5-7 - Beratungsleistung zum Brandschutz (Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes inkl. aller erfor-derlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen), Leistungsphase 5-7 - Besondere Leistungen wie folgend: - Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau - Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten - Mitwirken beim Einholen von Zustimmungen im Einzelfall - Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks Die vorstehenden Leistungen des Los 2 sind einschließlich der erforderlichen Nachweise zu dem Gebäudeenergiegesetz sowie zu den Anforderungen an den Wärmeschutz (gem. DIN 4108-2), den Feuchteschutz (DIN 4108-3) und den Schallschutz (gem. DIN 4109) zu erbringen.
Interne Kennung: VOEK 258-23, Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Haus A: Bestandsgebäude Steinstraße 10 / Gottfried-Keller-Straße 17 Haus B: Bestandsgebäude Steinstraße 8 / Gottfried-Keller-Straße 15 Haus C: Bestandsgebäude Steinstraße 6 / Gottfried-Keller-Straße 13
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monat
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden (vgl. Abschnitt III Teilnahmebedingungen sowie Anlage A-02 und A-03). -- In der zweiten Phase - der Angebotsphase - ist geplant, alle geeigneten Bewerber/-innen zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes aufzufordern und ggf. zu einer Vergabeverhandlung mit der Auftraggeberin einzuladen. -- Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). -- In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der Bewertungsmatrix (vgl. Abschnitt II.2.5 sowie Anlage A-04) in die engere Wahl kommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Konzept zur Herangehensweise
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Leiter des Bieters: Bietergemeinschaft Baustatik Relling GmbH + Sinfiro GmbH & Co. KG + GSA Körner GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Postanschrift: Fasanenstraße 87  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-31810
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Postanschrift: Ellerstraße 56  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Baustatik Relling GmbH + Sinfiro GmbH & Co. KG + GSA Körner GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE142766090
Stadt: Singen (Hohentwiel)
Postleitzahl: 78224
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
Telefon: 0773187280
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungBaustatik Relling GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4ca6e1ba-8c4c-4aff-8e33-bf8ec8f89c0b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/02/2024 15:36:15 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 118160-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 40/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/02/2024