2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Bekanntmachung betrifft die Auftragsvergabe an einen einzigen Wirtschaftsteilnehmer. __ Der Auftraggeber behält sich vor, diesen Dienstleistungsauftrag auf aktuelle oder künftige verbundene Unternehmen oder Unternehmen, an den der Auftraggeber beteiligt ist, zu übertragen. ___ a) Zwingende Vorgabe zur Abgabe der Angebote und Nachweis der Eignung Bewerber wenden sich bitte per Mail unter Angabe des Firmennamens, Ansprechpartner (inkl. Telefonnummer und E-Mail Adresse) und der Steueridentifikationsnummer an den genannten Kontakt, um Informationen zum Zugriff auf die Ausschreibung auf der Ariba-Plattform zu erhalten. Den Bewerbern wird empfohlen, diesen Zugang so bald wie möglich zu beantragen und auf Ariba auf „Teilnahme beabsichtigen“ zu klicken, um Erläuterungen von der Beschaffungsstelle zu erhalten. Die Beschaffungsstelle garantiert Bewerbern, die weniger als 96 Stunden vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote Zugriff zu Ariba beantragen, nicht, Ariba-Anmeldedaten vor Abgabeschluss bereitzustellen. Der Bewerber ist allein dafür verantwortlich, rechtzeitig Zugang zur Ariba-Plattform zu beantragen. Der Auftraggeber übernimmt keine Verantwortung für Probleme mit der Ariba-Plattform. Jeder Antrag, der nicht korrekt über Ariba eingereicht wird, wird abgelehnt. ___ b) Allgemeine Erläuterungen zum Nachweis der Eignung: __ c. 1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letzten vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. __ c. 2) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht ge-führt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. __ c. 3) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter 5.1.9. Auswahlkriterium "Eignung zur Berufsausübung" sowie Auswahlkriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter 5.1.9 Auswahlkriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber. __ c. 4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unter-nehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unter-nehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch - sofern möglich - solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übri-gen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist. __ Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105 Ort: Berlin Postleitzahl: 10825 Land: Deutschland Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: