Deutschland – Beratung im Bereich Infrastrukturen – 2348/STV10 Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMDV im Be-reich Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung

95334-2024 - Ergebnis
Deutschland – Beratung im Bereich Infrastrukturen – 2348/STV10 Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMDV im Be-reich Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung
OJ S 33/2024 15/02/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 2348/STV10 Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMDV im Be-reich Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung
Beschreibung: Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Digitales und Ver-kehr (BMDV) als auch vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMDV entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2023 auslaufen. Auch über den 31.12.2023 hinaus besteht beim BMDV und BALM weiterhin Beratungsbedarf. Seit dem 01.01.2005 wird auf deutschen Bundesautobahnen eine streckenabhängige Maut für Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG), ohne Eingriff in den Verkehrsfluss und weitgehend vollautomatisch durch die Kombination von Satellitennavigation und Mobilfunk erhoben. Die Mautpflichtgrenze wurde inzwischen auf 7,5 t zGG abgesenkt und die Mautpflicht wurde auf alle Bundesstraßenabschnitte ausgedehnt. Die Mautpflichtgrenze soll zum 01.07.2024 auf 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) sinken. Die Lkw-Maut leistet einen wichtigen Beitrag zum Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur. Die Lkw-Maut bietet einen Anreiz, die Auslastung der Lkw zu optimieren, Leerfahrten zu vermeiden und - durch die Berücksichtigung der Lärm- und Luftverschmutzungskosten so-wie der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen in den Mautsätzen - verstärkt um-weltfreundliche Lkw einzusetzen. Der ursprüngliche Vertrag mit der Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH sowie deren Anteilseignern endete am 31. August 2018. Der Bund hat im Rahmen einer vertraglich angelegten Call Option mit Wirkung zum 1. September 2018 die Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH übernommen und wird diese dauerhaft halten. Die Toll Collect GmbH wurde an die Anforderungen an eine Gesellschaft des Bundes angepasst. Das Mautsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt. Außerdem ist die rechtliche und technische Ausgestaltung des europäischen elektronischen Mautdienstes (EEMD/EETS) auf europäischer und nationaler Ebene weiter auszuarbeiten und umzusetzen. In diesem Zusammenhang muss auch das Vergütungskonzept für EEMD-Anbieter weiterentwickelt werden. . Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der rechtlichen und technologischen Rahmenbedingungen der Nutzerfinanzierung sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden in folgenden zwei Losen vergeben: Los 1: Rechtliche Beratung Los 2: Technische Beratung Der jeweilige Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) bei allen rechtlichen bzw. technischen Fragestellungen im Bereich der Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden sowohl vom BMDV als auch vom BALM in Anspruch genommen.
Kennung des Verfahrens: 37b99270-592e-4ab1-abb8-d5eead8bf4cd
Vorherige Bekanntmachung: 00485344-2023
Interne Kennung: 2348/StV10
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist. 3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. 4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. 5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. 6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. 7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LOS 1 Rechtliche Beratung
Beschreibung: Inhaltlicher Schwerpunkt der Leistungserbringung ist die Beratung und Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen zum EEMD sowie zum bestehenden Lkw-Mautsystem und dessen Weiterentwicklung. Leistungsumfang und -inhalt wird jeweils durch Einzelabrufe definiert. Die Höchstmenge der Einzelabrufe wird auf 13.500 Stunden geschätzt. . Die Fragestellungen können insbesondere betreffen: -den EEMD, z.B. die Beratung bei der Überarbeitung und beim Vollzug von Verträgen mit EEMD-Anbietern sowie bei der Registrierung und Zulassung von EEMD-Anbietern, bei der Prüfung und Anpassung der Vertriebsmodelle EEMD, bei der Prü-fung und Anpassung der EEMD-Rechtsverordnungen sowie bei der Begleitung und Umsetzung der Vergabe der EETS@BALM Systeme, -die Weiterentwicklung des Vergütungskonzepts für EEMD-Anbieter und seiner ver-traglichen Umsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit den Vorgaben der In-teroperabilitätsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/520) und der darauf basierenden Rechtsakte, -Rechtliche Beratung des BALM in Vermittlungsverfahren nach § 30 Mautsystemge-setz, -die Vergütung für den nationalen Mautbetreiber Toll Collect GmbH und das Preis-recht sowie steuerrechtliche Fragen. Die Vergütung für die Toll Collect GmbH erfolgt derzeit gemäß den Leitsätzen über die Preisermittlung bei öffentlichen Aufträgen der „Verordnung PR Nr. 30/53“ in Form eines Selbstkostenerstattungspreises, -Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Lkw-Maut und deren Weiter-entwicklung, dem Erhebungs- und Kontrollsystem, dem Datenschutz und der Daten-analyse, dem Betreibervertrag (einschließlich vergangener und Erstellung neuer Betreiberverträge) und ggf. Vorbereitung von Unterlagen für Zusatz-, Erweiterungs- o-der Änderungsbedarfe, sowie der Betreibergesellschaft, -Vorgaben aus europarechtlichen Vorschriften, insbesondere Vorgaben der Wege-kostenrichtlinie (Richtlinie 1999/62/EG in der jeweils geltenden Fassung), -(gebühren-)rechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Erstellung des Wegekos-tengutachtens durch externe Gutachter, -rechtliche Beratung des BMDV/BALM in streitigen Verfahren (verwaltungsgerichtli-che, ordentliche, europarechtliche, außergerichtliche Verfahren) mit Bezug zur Lkw-Maut, -mögliche Gebührendifferenzierungen der Lkw-Maut (z.B. Antriebsart, gewichtsbezo-gene Alternativen zur derzeitigen Bemautung, zeitliche und örtliche Differenzierung der Lkw-Maut), -Untersuchung rechtlicher Aspekte verschiedener zeit- und streckenbezogener Stra-ßenbenutzungsgebühren (z. B. Kostenstruktur, Vergütungssysteme) sowie das Ver-hältnis des Lkw-Mautsystems zu anderen Abgabesystemen (national, europäisch, international). . Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen.
Interne Kennung: 2348/StV10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze und die Höchstmenge nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 11 Abs. 5 dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertrags-schluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände kei-nem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen.  
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen.  
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann einen oder beide Aufträge um insgesamt bis zu 12 Monate verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. . Neutralität Aufgrund der Leistungspflichten des AN können der AN einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. §47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer - keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für - Unterauftragnehmer der Betreibergesellschaft des deutschen Mautsystems oder - andere Mauterheber in Europa und deren wirtschaftlich verbundene Unternehmen oder - EEMD-Anbieter und deren wirtschaftlich verbundene Unternehmen oder einen Zusammenschluss von EEMD-Anbietern (Verband) oder - keine vergleichbaren Beratungs- und/ oder Unterstützungsleistungen - für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder - die EU-Kommission erbracht werden und - nicht die EEMD-Vermittlungsstelle gemäß § 28 MautSysG betrieben werden es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Leistungskonzept Vorgehensweise zur rechtlichen Beratung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Projektmanagement
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: LOS 2 Technische Beratung
Beschreibung: Inhaltlicher Schwerpunkt der Leistungserbringung ist die Beratung und Unterstützung bei technischen Fragestellungen zum EEMD sowie zum bestehenden Lkw-Mautsystem und dessen Weiterentwicklung. Leistungsumfang und -inhalt wird jeweils durch Einzelabrufe definiert. Die Höchstmenge der Einzelabrufe wurde auf 18.200 Stunden geschätzt. Die Fragestellungen können insbesondere betreffen: -den EEMD, z.B. Beratung im Zusammenhang mit der Registrierung und Zulassung und Rezertifizierung von EEMD-Anbietern, bei der Anpassung der BALM-Prozesse im Bereich EEMD oder der Schnittstellenspezifikationen, bei der technischen Über-wachung der EEMD-Anbieter im Wirkbetrieb, bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/520 und künftigen Änderungen der Richtlinie oder im Zusammenhang mit Abstimmungen mit der Europäischen Kommission, -technische Beratung in Bezug auf ein Vergütungskonzept für EEMD-Anbieter und seine vertragliche Umsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Vorgaben der Interoperabilitätsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/520) und der darauf basierenden Rechtsakte, -Themen im Zusammenhang mit der Lkw-Maut, z.B. dem Erhebungs- und Kontrollsystem, dem Datenschutz und der Datenanalyse, dem Betreibervertrag und ggf. Vorbereitung von Unterlagen für Zusatz-, Erweiterungs- oder Änderungsbedarfe im Zusammenhang mit den Leistungspflichten der Betreibergesellschaft (beispielsweise Prüfung der vereinbarten Service-Level) oder im Zusammenhang mit beabsichtigten technischen Änderungen für mögliche Gebührendifferenzierungen (z.B. Antriebsart, gewichtsbezogene Alternativen zur derzeitigen Bemautung, zeitliche und örtliche Dif-ferenzierung der Lkw-Maut), -Vorgaben aus europarechtlichen Vorschriften, insbesondere Vorgaben der Wege-kostenrichtlinie (Richtlinie 1999/62/EG in geltender Fassung und deren Änderung) bzw. Ergebnisse des Wegekostengutachtens, die Einfluss auf die technische Ausgestaltung des Lkw-Mautsystems haben, -Standardisierungsthemen (Mitarbeit bei einschlägiger Standardisierungsarbeit, z.B. im Rahmen von DIN, CEN, ISO) mit Bezug zur Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung, -Mitarbeit in bestehenden und neuen Arbeitsgruppen (z.B. Arbeitsgruppen zum EEMD), -Untersuchung technischer Aspekte verschiedener zeit- und streckenbezogener Straßenbenutzungsgebühren sowie das Verhältnis des Lkw-Mautsystems zu anderen Abgabesystemen (national, europäisch, international), -Stellungnahmen zu technischen Themen im Rahmen von streitigen Verfahren (verwaltungsgerichtliche, ordentliche, europarechtliche, außergerichtliche Verfahren) mit Bezug zur Lkw-Maut. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen
Interne Kennung: 2348/stV10 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze und die Höchstmenge nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 11 Abs. 5 dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertrags-schluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände kei-nem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen  
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen  
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann den Aufträge um insgesamt bis zu 12 Monate verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. . Neutralität Aufgrund der Leistungspflichten des AN können der AN einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. §47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer - keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für - Unterauftragnehmer der Betreibergesellschaft des deutschen Mautsystems oder - andere Mauterheber in Europa und deren wirtschaftlich verbundene Unternehmen oder - EEMD-Anbieter und deren wirtschaftlich verbundene Unternehmen oder einen Zusammenschluss von EEMD-Anbietern (Verband) oder - keine vergleichbaren Beratungs- und/ oder Unterstützungsleistungen - für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder - die EU-Kommission erbracht werden und - nicht die EEMD-Vermittlungsstelle gemäß § 28 MautSysG betrieben werden es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: VLeistungskonzept Vorgehensweise zur technischen Beratung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Projektmanagement
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 3 282 570,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Datum der Auswahl des Gewinners: 18/12/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 29/12/2023
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: ja
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Rapp Trans (DE) AG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Ergebnisses: 3 048 150,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Datum der Auswahl des Gewinners: 18/12/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 29/12/2023
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: ja
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer: Registrierungsnummer: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: http://www.bmdv.bund.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 4922894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: HRB 74165
Postanschrift: Kapelle-Ufer 4  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: https://legal.pwc.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Rapp Trans (DE) AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: HRB 133505
Postanschrift: Reinhardtstraße 37  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungRapp Trans (DE) AG
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f3e0abf3-4a12-4f15-bc1d-a029b50fea0a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/02/2024 16:47:55 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 95334-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 33/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/02/2024