5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45410000 Putzarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 13/10/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung für die Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich der Eintragungen in einem Berufs oder Handelsregister
Beschreibung: Der Bieter/Bietergemeinschaft (nachfolgend nur Bieter) muss für die Erbringung der Bauleistung befähigt sein. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), vorzulegen. Zum Nachweis für die Befähigung der Berufsausübung haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen folgende Nachweise zu erbringen: - Eintragung im Berufs-/Handelsregister oder Handwerksrolle: Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. - Mitglied Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, auch durch Einholung einer Bescheinigung (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) gem. §6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Eignungsnachweise. Dafür ist mit dem Angebotsschreiben V 213.H F der Name des Verzeichnisses sowie die PQ-Nummer anzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein, die Bauleistung ordnungsgemäß durchzuführen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Vorzulegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen folgende Nachweise zu erbringen: - Gesamtjahresumsatz: Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung von Nachweisen gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen, insbesondere durch: - Vorlage entsprechender Bankerklärungen, - den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, - Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, - testierte Umsatzbetätigung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des/der zuständigen Versicherungsträger(s) mit Angabe der Lohnsummen, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist), - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, - ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Eignungsnachweise. Die Auftraggeberin behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter muss über die technische Fachqualifikation im Bereich der Bauleistung über Putz- und Stuckarbeiten für das Stuckateur-Handwerk gemäß den nachfolgend benannten Eignungskriterien verfügen und diese nachweisen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass hier eine Abweichung zu den Angaben und Anforderungen der Eigenerklärung zur Eignung „Formblatt 124“ vorliegt. A. Eignungskriterium „Unternehmensreferenzen“ Nachweis über mindestens drei Unternehmensreferenzen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind und die unten benannten Teilanforderungen erfüllen. Der Nachweis muss durch Einreichung der zur Verfügung gestellten Datei „Referenzdatenblatt“ erfolgen. Ein Verweis auf eine Eintragung in einem ULV oder PQ-Verzeichnis reicht nicht aus. 1. Vergleichbarkeitsmerkmale Der Leistungsumfang muss vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand sein. Vergleichbarkeitsmerkmale für den Leistungsumfang zur Beurteilung über die technische Fachqualifikation bilden dabei die Inhalte der vorbenannten Beschreibung des Loses, u. a. mit folgenden Merkmalen: a) 2.800 m2 Kalkputz als Neuputzflächen an Wänden b) 2.500 m2 Kalkputz als Ausbesserungsarbeiten an Wänden c) 1.400 m2 Kalkputz als Neuputzflächen an gewölbten Decken d) 4.200 m2 Kalkputz als Ausbesserungsarbeiten an gewölbten Decken e) 3.900 m2 Flächenspachtelung f) 3.300 m2 Sanierputz g) 1.600 m2 Lehmputz an Wänden als Nutzputzflächen h) 1700 m vor Ort gezogene Stuckfriese nach historischem Vorbild i) 520 m2 Akustik-Spritzspachtel j) Die erbrachten Bauleistungen sind in Bestandsgebäude mit Denkmalauflagen ausgeführt. Die in der Datei „Referenzdatenblatt“ erforderlichen Angaben sehen daher auch vor, dass Bieter Angaben zu den zuvor benannten Vergleichbarkeitsmerkmalen vornehmen müssen. Fehlen Angaben zu einzelnen Merkmalen, kann dies zu einer negativen Beurteilung der technischen Fachqualifikation und somit zur technischen Leistungsfähigkeit führen. 2. Mindestanforderungen als Teilanforderungen 2.1. Allgemeine Mindestanforderungen Jede der mindestens drei einzureichenden Unternehmensreferenzen müssen folgende Teilanforderungen erfüllen: Es müssen für die Teilleistungen: a) Der Abschluss der Referenz darf nicht länger als 5 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung zurückliegen (maßgeblich für den Abschluss ist der Abnahmetermin der Bauleistung). b) Die Zahl der für die Leistungserbringung durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer muss mindestens 4 betragen haben. 2.2. Leistungsbezogene Mindestanforderungen a) Lehmputz Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss folgende Teilanforderungen erfüllen: (1) Erbringung von Putzarbeiten als Lehmputzarbeiten. (2) Anteil des Auftragsvolumens für Lehmputzarbeiten muss mindestes 75.000 € (netto) betragen haben. b) Stuckarbeiten Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss folgende Teilanforderungen erfüllen: (1) Erbrignung von Stuckarbeiten als Vorort gezogene Stuckprofile. (2) Anteil des Auftragsvolumens für Stuckarbeiten muss mindestes 125.000 € (netto) betragen haben. c) Putzarbeiten mit Kalkputz / Sanierputz Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss folgende Teilanforderungen erfüllen: (1) Erbringung von Putzarbeiten mit Kalkputz und/oder Sanierputz. (2) Anteil des Auftragsvolumens für Kalkputz und/oder Sanierputz muss mindestes 500.000 € (netto) betragen haben. Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis der Korrektheit der Unternehmensreferenzen Referenzbescheinigungen des ehemaligen Auftraggebers bei den bestplatzierten Bietern nachzufordern oder direkt bei dem Referenzgeber aufzuklären. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. B. Eignungskriterium „Mitarbeiteranzahl“ Nachweis, dass der Bieter über mindestens 12 beschäftigte Arbeitskräfte (Vollzeitbeschäftigung, technisches Leistungspersonal) im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr (2023) verfügte. Dabei ist nur in Vollzeit beschäftigtes, technisches Personal zu berücksichtigen. Der Nachweis muss durch eine vom Bieter anzufertigende Auflistung über die Zahl der im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr (2023) durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal erfolgen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zum Vorliegen der Mitarbeiteranzahl durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Einzelnachweise. Dafür ist mit dem Angebotsschreiben V 213.H F der Name des Verzeichnisses sowie die PQ-Nummer anzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor: - zum Nachweis der Korrektheit der Auflistung über die Mitarbeiteranzahl eine Bestätigung des Steuerberaters nachzufordern, - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Beschreibung: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen. Geforderte Sicherheiten: Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge); Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/03/2024 14:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2024 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Alle geforderten Unterlagen mit Ausnahme von: Formblatt V 213HF Angebotsschreiben und Referenznachweise, die die genannten inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2024 14:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten die Vorschriften nach §§ 160 GWB folgende sowie §135 GWB. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin