Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – 24FEI71660 - RV OP Gebäude und Innenräume inkl. Tragwerksplanung

93277-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – 24FEI71660 - RV OP Gebäude und Innenräume inkl. Tragwerksplanung
OJ S 32/2024 14/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 24FEI71660 - RV OP Gebäude und Innenräume inkl. Tragwerksplanung
Beschreibung: Kleinteilige Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude und Innenräume inkl. der zugehörigen Tragwerksplanung (Rahmenvereinbarung) Los 1: BIM-Planung, Abrufgrenze 150.000,00 EUR netto je Einzelabruf Los 2: Konventionelle Planung (ohne BIM), Abrufgrenze 50.000,00 EUR netto je Einzelabruf
Kennung des Verfahrens: 96475285-2942-4280-8f4e-b12014dd9669
Interne Kennung: 24FEI71660
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG einen Musterteilnahmeantrag zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf die eingegangenen Angebote innerhalb des Zuschlagskriteriums den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.// weiter siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen, 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 139 400 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine: Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN- Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt, dass auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: BIM-Planung bis 150 TEUR netto pro Einzelabruf
Interne Kennung: feeeb9c1-aa8a-4ab5-b9ad-c1d0861d6ed8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoptionen: Option 1: 19.07.2026 – 18.07.2027 Option 2: 19.07.2027 – 30.06.2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 111 800 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Erklärung, dass - kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. - der Bewerber/Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - der Bewerber/Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen ist Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular (Musterteilnahmeantrag) zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung, dass - der Bewerber/Bieter sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - der Bewerber/Bieter keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen habt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt - der Bewerber/Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Durch den Bewerber ist nachfolgende Erklärung erforderlich: Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischenoderbritischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Wir versichern, - dass wir keine russischen Staatsangehörigen und kein ein Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eineunter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, -dass wir zw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular (Musterteilnahmeantrag) zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Für die ausgeschriebenen Leistungsbilder Objektplanung und Tragwerksplanung sind jeweils mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen für die Ausführung von Planungsleistungen. Hierbei sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung im Leistungsbild Objektplanung bzw. Tragwerksplanung in den Lph 2, 3, 6 und 8 der HOAI. Dabei müssen die Leistungsphasen 2,3 und 6 vollständig enthalten sein. Erfahrung in der Abwicklung der Lph 8 darf auch über zusätzliche Referenzen nachgewiesen werden. Als Referenz werden zudem nur Projekte anerkannt, die in den in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sind. Bestätigung dass im Auftragsfall als Planer bzw. Fachplaner Ingenieur(e) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet Objektplanung bzw. Tragwerksplanung von Gebäuden eingesetzt werden. Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Abschluss Hochschul- oder Fachhochschule, Bachelor, Master oder gleichwertig anerkanntem Abschluss oder eine gleichwertige Qualifikation eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union im Fachgebiet. Die Eignung des Bewerbers zur Bearbeitung des Projekts mit der Planungsmethode BIM ist anhand Von 2 Referenzprojekten nachzuweisen. Zu jedem Referenzprojekt sind die darin umgesetzten Anwendungsfälle zu benennen. Der Bewerber bestätigt, dass mindestens ein in der BIM-Methodik und der BIM-Software geschulter Mitarbeiter verfügbar ist. Der Bewerber bestätigt die Verfügbarkeit von mindestens einem als BIM-Koordinator/in bzw. Gesamtkoordinator/in befähigten Mitarbeiter/in. Befähigt zum BIM-Koordinator/in bzw. BIM-Gesamtkoordinator/in sind Mitarbeiter/innen mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung als BIM-Koordinator/in bzw. BIM-Gesamtkoordinator/in. Die Berufserfahrung als BIM-Koordinator/in bzw. BIM-Gesamtkoordinator/in ist sicherzustellen. Der Bewerber bestätigt, dass mindestens ein Arbeitsplatz mit BIM-Fähiger CAD-Software (objektorientiert) vorhanden ist. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular (Musterteilnahmeantrag) zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des Durchschnittswertes der Wertungssumme aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet. Die Wertungssumme wird auf der Grundlage eines fiktiven Warenkorbes gebildet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/03/2024 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 04/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/03/2024 09:30:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Leipzig
Zusätzliche Informationen: Bindefrist bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31.08.2024
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: sh. Verdingungsunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Konventionelle Planung (ohne BIM) bis 50 TEUR netto pro Einzelabruf
Interne Kennung: 2814bed4-5efb-48bf-9616-e4497c89764d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoptionen: Option 1: 19.07.2026 – 18.07.2027 Option 2: 19.07.2027 – 30.06.2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 27 600 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Erklärung, dass - kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. - der Bewerber/Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - der Bewerber/Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen ist Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular (Musterteilnahmeantrag) zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung, dass - der Bewerber/Bieter sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - der Bewerber/Bieter keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen habt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt - der Bewerber/Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Durch den Bewerber ist nachfolgende Erklärung erforderlich: Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischenoderbritischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Wir versichern, - dass wir keine russischen Staatsangehörigen und kein ein Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eineunter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, -dass wir zw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular (Musterteilnahmeantrag) zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Für die ausgeschriebenen Leistungsbilder Objektplanung und Tragwerksplanung sind jeweils mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen für die Ausführung von Planungsleistungen. Hierbei sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung im Leistungsbild Objektplanung bzw. Tragwerksplanung in den Lph 2, 3, 6 und 8 der HOAI. Dabei müssen die Leistungsphasen 2,3 und 6 vollständig enthalten sein. Erfahrung in der Abwicklung der Lph 8 darf auch über zusätzliche Referenzen nachgewiesen werden. Als Referenz werden zudem nur Projekte anerkannt, die in den in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sind. Bestätigung dass im Auftragsfall als Planer bzw. Fachplaner Ingenieur(e) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet Objektplanung bzw. Tragwerksplanung von Gebäuden eingesetzt werden. Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Abschluss Hochschul- oder Fachhochschule, Bachelor, Master oder gleichwertig anerkanntem Abschluss oder eine gleichwertige Qualifikation eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union im Fachgebiet. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular (Musterteilnahmeantrag) zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des Durchschnittswertes der Wertungssumme aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet. Die Wertungssumme wird auf der Grundlage eines fiktiven Warenkorbes gebildet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/03/2024 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 04/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/03/2024 09:30:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Leipzig
Zusätzliche Informationen: Bindefrist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31.08.2024
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: sh. Verdingungsunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Registrierungsnummer: 819a9f90-6236-4dea-8555-aef3b91b5321
Postanschrift: Potsdamer Platz 2  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 302970
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 536489b8-9669-4af1-bd43-902efd6af18e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/02/2024 13:37:25 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 93277-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 32/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/02/2024