Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Client-Server-Bereich

77689-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Client-Server-Bereich
OJ S 26/2024 06/02/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Technik GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Client-Server-Bereich
Beschreibung: Im Wege einer Vertragsänderung gem. § 132 GWB hat die BITMARCK Technik GmbH im März 2022 den im Jahr 2018 geschlossenen Vertrag vorzeitig mit dem Hersteller BMC um zusätzliche Leistungen erweitert und bis zum 30.12.2023 zuzüglich einer Verlängerungsoption für das Jahr 2024 verlängert. BITMARCK Technik GmbH hat die Verlängerungsoption für 2024 mit Datum 30.11.2023 gezogen. Die Laufzeit der Vertragsänderung ist bis zum 31.12.2025 beschränkt. Es handelt sich vorliegend um den Wechsel eines Betriebssystems. Die Vertragsänderung für die Produktkategorie BMC Helix Operations Management (BHOM) resultiert aus dem überraschenden End of Live (EOL) von Truesight und der damit verbundenen zwingenden Erforderlichkeit des Wechsels auf BMC Helix Operations Management (BHOM). BHOM ist eine Weiterentwicklung von Truesight, ein Großteil der bisherigen Installationen und Funktionen kann automatisiert auf BHOM übertragen migriert werden.
Kennung des Verfahrens: 8a72579e-8ad7-4aa8-b5f2-ec8f8cf4baac
Interne Kennung: Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Client-Server-Bereich
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72252000 Datenarchivierung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Client-Server-Bereich
Beschreibung: Im Wege einer Vertragsänderung gem. § 132 GWB hat die BITMARCK Technik GmbH im März 2022 den im Jahr 2018 geschlossenen Vertrag vorzeitig mit dem Hersteller BMC um zusätzliche Leistungen erweitert und bis zum 30.12.2023 zuzüglich einer Verlängerungsoption für das Jahr 2024 verlängert. BITMARCK Technik GmbH hat die Verlängerungsoption für 2024 mit Datum 30.11.2023 gezogen. Die Laufzeit der Vertragsänderung ist bis zum 31.12.2025 beschränkt. Es handelt sich vorliegend um den Wechsel eines Betriebssystems. Die Vertragsänderung für die Produktkategorie BMC Helix Operations Management (BHOM) resultiert aus dem überraschenden End of Live (EOL) von Truesight und der damit verbundenen zwingenden Erforderlichkeit des Wechsels auf BMC Helix Operations Management (BHOM). BHOM ist eine Weiterentwicklung von Truesight, ein Großteil der bisherigen Installationen und Funktionen kann automatisiert auf BHOM migriert werden.
Interne Kennung: Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Client-Server-Bereich
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72252000 Datenarchivierung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftragswert ist fiktiv und soll lediglich anzeigen, dass es sich um ein oberschwelliges Verfahren handelt. Die Veröffentlichung unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BITMARCK Technik GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BITMARCK Technik GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 221 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Angebot:
Kennung des Angebots: Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Client-Server-Bereich
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 221 000,00 EUR
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Client-Server-Bereich
Titel: Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Client-Server-Bereich
Datum des Vertragsabschlusses: 30/11/2023
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BITMARCK Technik GmbH
7. Änderung
Abschnittskennung: 521528-2018
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Die Vertragsänderung für die Produktkategorie Control-M ist erforderlich, um einem erhöhten Nutzungsbedarf gerecht zu werden und um die Qualität der Services für den eigenen RZ-Betrieb und das kundenseitig vereinbarte Leistungsniveau weiterhin erbringen zu können. Bestehende Leistungen müssen insofern zwingend zukunftsorientiert und sicherer aufgestellt werden, um aktuelle und zukünftige Anforderungen zielgerichteter erbringen zu können. Ohne diese zusätzlichen Leistungen wäre nur ein eingeschränkter Betrieb im Bereich der Batchsteuerung möglich und die Betriebsstabilität wäre gefährdet. Ein Wechsel des Auftragnehmers und ein Bezug der o.g. Leistungen am Markt kommt nicht in Betracht. Ein solcher Bezug am Markt hätte zur Folge, dass Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen erworben werden müssten und dies eine Unvereinbarkeit bei Gebrauch und Instandhaltung mit sich bringen würde. Bei einem Wechsel auf einen neuen Auftragnehmer müssten sämtliche Prozesse, Verfahrensabläufe, Infrastrukturkomponenten (Software) neu beschafft, neu aufgesetzt, optimiert und abgestimmt werden. Ein solcher Wechsel würde erhebliche technische und finanzielle wie auch betriebsgefährdende Probleme mit sich bringen. Die Vertragsänderung für die Produktkategorie BMC Helix Operations Management (BHOM) resultiert aus dem überraschenden End of Live (EOL) von Truesight und der damit verbundenen zwingenden Erforderlichkeit des Wechsels auf BMC Helix Operations Management (BHOM). Um Truesight wurde beim Auftraggeber eine komplexe Umgebung aufgebaut, die Automation, Monitoring und Eventmanagement beinhaltet. Es wurden insbesondere kundenindividuelle komplexe Monitoring Lösungen entwickelt, um einen hochverfügbaren Service zur Verfügung zu stellen. Diese sind sehr tief in die gesamte Systemlandschaft integriert. Aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht vorhersehen konnte- die überraschende Ankündigung des End of Live (EOL) von Truesight- kommt als Nachfolgeprodukt nur das von BMC angebotene Container-basierte Produkt Helix in Frage, um die Fortführung des RZ-Betriebes sicherzustellen. BHOM ist eine Weiterentwicklung von Truesight, ein Großteil der bisherigen Installationen und Funktionen kann automatisiert auf BHOM migriert werden. Ein Produktwechsel würde hingegen einen erheblichen Aufwand und ein immenses Risiko für eine sichere Produktion darstellen und ist innerhalb der verbleibenen Zeit bis zum EOL nicht durchführbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich durch den Wechsel von Truesight zu BHOM nicht, da es sich lediglich um einen Wechsel des Betriebssystems, nicht aber der bereits im Einsatz befindlichen oder vertraglich optional vorgesehener Funktionen handelt. Die Laufzeit der Vertragsänderung ist bis zum 31.12.2025 beschränkt, um etwaige Alternativen für die Zukunft prüfen und ggf. ausschreiben zu können.
7.1.
Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Im Wege einer Vertragsänderung nach § 132 GWB hat die Bitmarck Technik GmbH im März 2022 den im Jahr 2018 geschlossenen Vertrag vorzeitig mit dem Hersteller BMC um zusätzliche Leistungen erweitert und bis zum 30.12.2023 zuzüglich einer Verlängerungsoption für das Jahr 2024 verlängert. BITMARCK Technik GmbH hat die Verlängerungsoption für 2024 mit Datum 30.11.2023 gezogen. Die Vertragsänderung für die Produktkategorie Control-M ist erforderlich, um einem erhöhten Nutzungsbedarf gerecht zu werden und um die Qualität der Services für den eigenen RZ-Betrieb und das kundenseitig vereinbarte Leistungsniveau weiterhin erbringen zu können. Bestehende Leistungen müssen insofern zwingend zukunftsorientiert und sicherer aufgestellt werden, um aktuelle und zukünftige Anforderungen zielgerichteter erbringen zu können. Ohne diese zusätzlichen Leistungen wäre nur ein eingeschränkter Betrieb im Bereich der Batchsteuerung möglich und die Betriebsstabilität wäre gefährdet. Ein Wechsel des Auftragnehmers und ein Bezug der o.g. Leistungen am Markt kommt nicht in Betracht. Ein solcher Bezug am Markt hätte zur Folge, dass Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen erworben werden müssten und dies eine Unvereinbarkeit bei Gebrauch und Instandhaltung mit sich bringen würde. Bei einem Wechsel auf einen neuen Auftragnehmer müssten sämtliche Prozesse, Verfahrensabläufe, Infrastrukturkomponenten (Software) neu beschafft, neu aufgesetzt, optimiert und abgestimmt werden. Ein solcher Wechsel würde erhebliche technische und finanzielle wie auch betriebsgefährdende Probleme mit sich bringen. Die Vertragsänderung für die Produktkategorie BMC Helix Operations Management (BHOM) resultiert aus dem überraschenden End of Live (EOL) von Truesight und der damit verbundenen zwingenden Erforderlichkeit des Wechsels auf BMC Helix Operations Management (BHOM). Um Truesight wurde beim Auftraggeber eine komplexe Umgebung aufgebaut, die Automation, Monitoring und Eventmanagement beinhaltet. Es wurden insbesondere kundenindividuelle komplexe Monitoring Lösungen entwickelt, um einen hochverfügbaren Service zur Verfügung zu stellen. Diese sind sehr tief in die gesamte Systemlandschaft integriert. Aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht vorhersehen konnte- die überraschende Ankündigung des End of Live (EOL) von Truesight- kommt als Nachfolgeprodukt nur das von BMC angebotene Container-basierte Produkt Helix in Frage, um die Fortführung des RZ-Betriebes sicherzustellen. BHOM ist eine Weiterentwicklung von Truesight, ein Großteil der bisherigen Installationen und Funktionen kann automatisiert auf BHOM migriert werden. Ein Produktwechsel würde hingegen einen erheblichen Aufwand und ein immenses Risiko für eine sichere Produktion darstellen und ist innerhalb der verbleibenen Zeit bis zum EOL nicht durchführbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich durch den Wechsel von Truesight zu BHOM nicht, da es sich lediglich um einen Wechsel des Betriebssystems, nicht aber der bereits im Einsatz befindlichen oder vertraglich optional vorgesehener Funktionen handelt. Die Laufzeit der Vertragsänderung ist bis zum 31.12.2025 beschränkt, um etwaige Alternativen für die Zukunft prüfen und ggf. ausschreiben zu können.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Technik GmbH
Registrierungsnummer: HRB 98549
Postanschrift: Hammerbrookstr. 38  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: zam@bitmarck.de
Telefon: +4920117662000
Fax: +4920111766492000
Internetadresse: https://www.bitmarck.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: BMC Software Distribution B.V.
Registrierungsnummer: t:+31 20-354-86-00
Postanschrift: Vision Plaza West Boeingavenue 220 
Stadt: Schiphol-Rijk
Postleitzahl: 1119 PN
Land, Gliederung (NUTS): Groot-Amsterdam (NL329)
Land: Niederlande
Telefon: +31 20-354-86-00
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228 9499-0
Fax: +49228 9499-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Bird & Bird LLP
Registrierungsnummer: DE815021337
Postanschrift: Carl-Theodor-Straße 6  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Benjamin Wübbelt
Telefon: +49 2112005-6224
Internetadresse: https://www.twobirds.com/de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7f6b9c1d-697a-4f7a-8fb3-bac0ddd0c3de - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/02/2024 12:55:32 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 77689-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 26/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/02/2024