Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation - Mediaagenturleistungen - für AOKVersicherte Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05-26-SYS-DRA

69892-2024 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Werbe- und Marketingdienstleistungen
OJ S 24/20[gelöscht]
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bremen/Bremerhaven
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation - Mediaagenturleistungen - für AOKVersicherte
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05-26-SYS-DRA
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mit ihren Medienangeboten erfüllt die AOK-Gemeinschaft ihre gesetzliche Aufgabe, die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch aufzuklären. Im Auftrag und mit Vollmacht der AOKs suchte der AOK-Bundesverband für die AOK-Gemeinschaft im Rahmen dieser Ausschreibung eine Mediaagentur
für die gemeinschaftlichen digitalen Medienangebote, die sich an die Versicherten der AOK richten, aber selbstverständlich auch für potenzielle AOK-Versicherte attraktiv sein sollen. Die Mediaagentur ist verantwortlich für die Mediakampagnen - bezahlte Content-Distribution - der gemeinschaftlichen digitalen Kanäle der AOK-Gemeinschaft.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Mediaagentur ist verantwortlich für die Mediakampagnen - bezahlte Content-Distribution - der gemeinschaftlichen digitalen Kanäle der AOK-Gemeinschaft. Dabei geht es ausschließlich um die Kanäle, die durch den AOK-Contentroom betreut werden - Online/mobile: aok.de und aok.de/magazin (AOK - das Gesundheitsmagazin), Instagram: @aok_wahnsinn_familie, @aok_bodycheck und @talk_it_real, YouTube: AOK - Der Gesundheitskanal sowie TikTok: @aok_gesundheitswissen.
Die Ziele der Content-Distribution sind dabei: Aufklärung und Information, Sichtbarkeit, Awareness, Engagement und Traffic sowie der Auf- und Ausbau der digitalen Kanäle (siehe Medienzielbild). Neben der Mediaagentur werden die Auftraggeberinnen eine Lead-Agentur sowie eine Social-Media-Agentur
beauftragen. Dabei verantwortet die Lead-Agentur das gesamte Content-Marketing und Corporate Publishing - von der kanalübergreifenden Content-Strategie über die Online-Kommunikation für das Gesundheitsmagazin und den Leistungsbereich von aok.de bis zu Newslettern und zwei Printprodukten (bis zur und einschließlich der Druckvorstufe) - für die Zielgruppe AOK-Versicherte. Die Social-Media-Agentur wird verantwortlich sein für die organische Content-Produktion, die Anlieferung, Veröffentlichung und Einplanung im Bereich der gemeinschaftlichen Social-Media-Kanäle und -Formate der AOK-Gemeinschaft. Alle Agenturen der Auftraggeberinnen werden in einem "Kollaborationsmodell" eng miteinander zusammenarbeiten.
Für die künftigen Dienstleister wird die Institution des sogenannten AOK-Contentrooms wichtig sein. Dieser steuert Produktion und Vertrieb sämtlicher zentraler Kommunikationsmaßnahmen aller AOKs in digital und Print. Der Contentroom als Teil des AOK-Bundesverbands hat die Aufgabe, die gemeinsame Versichertenkommunikation zu koordinieren. Er wurde installiert, um noch effizienter und reichweitenstärker agieren zu können. Er bildet das Herzstück der gemeinschaftlichen Versichertenkommunikation und agiert als strategischer Partner aller AOKs, indem er alle AOKs im gemeinschaftlichen Themen- und Content-Management miteinander vernetzt und die gemeinschaftliche Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern organisiert. Er stellt eine kanalübergreifende und integrierte Kommunikation für die AOK-Gemeinschaft sicher. Dabei schafft der AOK-Contentroom mit geeigneten Tools und Abstimmungsformaten Transparenz bezüglich aller Themen und Inhalte, ermöglicht permanente Kollaboration sowie eine permanente Qualitätssicherung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 103-325440
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/01/2024
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: PIA Media GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/01/2024