Device-as-a-Service

59292-2024 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Tragbare Computer
OJ S 21/2024 30/01/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Postanschrift: Hallesches Ufer 74-76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Device-as-a-Service
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30213100 Tragbare Computer
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Notebooks und 2-in-1 Geräten als Device-as-a-Service
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Notebooks
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30213100 Tragbare Computer, 30213200 Tablettcomputer
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von 275 Notebooks (Mindestabnahmemenge) bis 330 Notebooks (Höchstabnahmemenge) als Device-as-a-Service.
Es ist vorgesehen, die Mindestabnahmemenge bei Vertragsstart sofort abzurufen. Die Mehrmengen in Höhe von 20% der Mindestabnahme sollen bei Bedarf über die Vertragslaufzeit nachträglich abgerufen werden.
Die Auftraggeberin strebt an, den bisherigen Prozess der Eigenbeschaffung von Endgeräten per Kauf oder Leasing abzulösen. Stattdessen soll im Rahmen dieser Ausschreibung ein Dienstleister gefunden werden, von dem ein kompletter Service eingekauft wird und die Geräte letztlich gemietet werden.
Der Service soll die Beschaffung sowie die Ersatzbeschaffung bei Defekten und Störungen umfassen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitative Kriterien gemäß Kriterienkatalog / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Mehrmengen in Höhe von 20% der Mindestabnahme sollen bei Bedarf über die Vertragslaufzeit nachträglich abgerufen werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
2in1-Geräte (Tablets)
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30213200 Tablettcomputer
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von 125 2in1-Geräte (Tablets) (Mindestabnahmemenge) bis 150 2in1-Geräte (Tablets) (Höchstabnahmemenge) als Device-as-a-Service.
Es ist vorgesehen, die Mindestabnahmemenge bei Vertragsstart sofort abzurufen. Die Mehrmengen in Höhe von 20% der Mindestabnahme sollen bei Bedarf über die Vertragslaufzeit nachträglich abgerufen werden.
Die Auftraggeberin strebt an, den bisherigen Prozess der Eigenbeschaffung von Endgeräten per Kauf oder Leasing abzulösen. Stattdessen soll im Rahmen dieser Ausschreibung ein Dienstleister gefunden werden, von dem ein kompletter Service eingekauft wird und die Geräte letztlich gemietet werden.
Der Service soll die Beschaffung sowie die Ersatzbeschaffung bei Defekten und Störungen umfassen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitative Kriterien gemäß Kriterienkatalog / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Mehrmengen in Höhe von 20% der Mindestabnahme sollen bei Bedarf über die Vertragslaufzeit nachträglich abgerufen werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 067-201613
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: CANCOM GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/01/2024