Vertragsverlängerung über die Umsetzung und Anpassung des bestehenden ISMS

59774-2024 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Hamburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 21/2024 30/01/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Nationale Identifikationsnummer: DE811239681
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle IT-Einkauf und Einkauf 4.0
E-Mail:
Fax: +49 403288-2135
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vertragsverlängerung über die Umsetzung und Anpassung des bestehenden ISMS
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der plenum AG Management Consulting eine Vertragsverlängerung über die Umsetzung und Anpassung des bestehenden ISMS zu schließen, dessen wesentlicher Inhalt sich aus der Ziffer IV.1.1) ergibt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) beabsichtigt, folgende wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit der plenum AG Management Consulting vorzunehmen: Verlängerung eines Vertrages für über die Umsetzung und Anpassung des bestehenden ISMS für ein Jahr.
Der Projektumfang besteht aus Anpassungen und Ergänzungen des aufgebauten ISMS aufgrund der Novellierung der KRITIS Verordnung und der aktuellen Bedrohungslage und die kurzfristigen Vorbereitungen für ein externes Audit in Q1 2024.
Die Umsetzung eines ISMS und die Begleitung des letzten zyklischen KRITIS-Audits gegenüber dem BSI und die im Ergebnis des Audits festgestellten Notwendigkeiten des Ausbaus und der Optimierung des ISMS wurden bereits umgesetzt.
Die Auftragsvergabe ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gemäß § 132 Absatz 2 Ziffer 2 GWB zulässig, da zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die HOCHBAHN verbunden wäre.
1. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus folgenden wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen: Für die verschiedenen Anpassungen und Ergänzungen des aufgebauten ISMS sind sehr fachspezifische Kenntnisse über das bestehende ISMS erforderlich. Die Leistungen können nicht durch einen anderen Auftragnehmer als Plenum durchgeführt werden, da ein anderer Auftragnehmer nicht über die zwingend notwendigen Informationen und Dokumente des bestehenden ISMS verfügt. Der Know-How Transfer von Plenum zu einem Dritten wäre mit erheblichen Zusatzkosten und monatelangen Projektverzögerungen verbunden, die aufgrund des Audits in Q1 2024 wirtschaftlich nicht vertretbar wären.
2. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus folgenden technischen Gründen nicht erfolgen: Das Spezialwissen des bestehenden ISMS liegt bei Plenum und kann in dem kurzfristigen Zeitraum durch keinen anderen Anbieter ersetzt werden.
3. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit folgenden erheblichen Schwierigkeiten verbunden: Der Know-How Transfer von Plenum zu einem Dritten wäre mit erheblichen Zusatzkosten und monatelangen Verzögerungen verbunden. Aufgrund des zeitnahen KRITIS-Audits würde dies zusätzlich zu einem erheblichen Risiko führen und den Erfolg des Gesamtprojekts gefährden.
4. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit folgenden beträchtlichen Zusatzkosten verbunden: Der Aufbau des Know-Hows durch einen Dritten, um die geforderten Leistungen für die Weiterentwicklung der Individualsoftware und Integration in die Verbundplattform MOSAIC erbringen zu können, würde eine monatelange Einarbeitung und Wissenstransfer von HBT zum Dritten bedeuten.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
19/01/2024
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Place Madou/Madouplein 1
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
E-Mail:
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/01/2024