Ident-Leistungen, ECA-2023-051 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-051

55658-2024 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Datendienste
OJ S 20/2024 29/01/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: D-Trust GmbH
Nationale Identifikationsnummer: ECA-2023-028
Postanschrift: Kommandantenstraße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ident-Leistungen, ECA-2023-051
Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-051
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72300000 Datendienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der AG produziert u. a. nicht-qualifizierte Signaturprodukte, qualifizierte elektronische Signaturkarten (QES) nach eIDAS sowie elektronische Ausweiskarten für das deutsche Gesundheitswesen, wie zum Beispiel den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), deren Antragsteller natürliche Personen sind, die nach der eIDAS-Verordnung im Face-To-Face-Verfahren identifiziert werden müssen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist eine Rahmenvereinbarung (auch "Rahmenvertrag") zur Bereitstellung von bundesweit zu erbringenden Identifizierungs-Leistungen für die Beantragung von digitalen qualifizierten Langzeitzertifikaten für die vorgenannten Kartenprodukte.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: D-Trust GmbH, Kommandantenstraße 15, 10969 Berlin. Der Leistungsort wird durch die konkrete Identifizierungsleistung bestimmt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der AG produziert u. a. nicht-qualifizierte Signaturprodukte, qualifizierte elektronische Signaturkarten (QES) nach eIDAS sowie elektronische Ausweiskarten für das deutsche Gesundheitswesen, wie zum Beispiel den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), deren Antragsteller natürliche Personen sind, die nach der eIDAS-Verordnung im Face-To-Face-Verfahren identifiziert werden müssen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist eine Rahmenvereinbarung (auch "Rahmenvertrag") zur Bereitstellung von bundesweit zu erbringenden Identifizierungs-Leistungen für die Beantragung von digitalen qualifizierten Langzeitzertifikaten für die vorgenannten Kartenprodukte.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der angebotenen Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: Preis 50 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von zwei (2) Jahren ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch zweimal jeweils um ein (1) weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern der AG der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Insgesamt sind zwei (2) Vertragsverlängerungen nach Ablauf der Grundlaufzeit möglich, sodass die Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre beträgt.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 229-722179
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: ECA-2023-051
Bezeichnung des Auftrags:
Ident-Leistungen, ECA-2023-051
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/01/2024
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Post AG
Postanschrift: Fritz-Erler-Str. 9
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4a4ebac0-d947-4e5c-b96f-8f840b5c1b37 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-27+01:00 09:34:46+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00722179-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 229/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-28Z
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder, 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und, 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/01/2024