1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Dienstleistungen für die DGUV V4-Prüfung von ortsfesten Anlagen im Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ BPOL), Zollnerstraße 190 und im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Buchenstraße 1-6, 96052 Bamberg - VOEK 253-23
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation bis 1000 V gemäß DGUV Vorschrift 4 nach DIN VDE 0105-100/A1
Kennung des Verfahrens: b9e44d81-99a8-44fd-beac-8bd4b315d9d9
Vorherige Bekanntmachung: 00567672-2023
Interne Kennung: VOEK 253-23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) (nur bei Angebot eines Festpreises für die gesamte Vertragslaufzeit, d.h. ohne Preisgleitklausel) 5. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) (falls einschlägig) 6. Preisgleitklausel (Anlage C-04) (falls einschlägig) 7. Nachweise der beruflichen Qualifikation als „Elektrofachkraft“ für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100 (EN 50110-1). Mindestens eine „Elektrofachkraft“ pro Prüfteam 8. Nachweis der beruflichen Qualifikation „Befähigten Person“ gem. TRBS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten elektrischen Anlagen gem. DIN VDE 0105-100 (EN50110-1) jeder befähigten Person - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung --- Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum vom 30.10.2023 bis zum 03.11.2023 möglich. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 26.10.2023 vereinbart werden. Die Ansprechpersonen dafür sind den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- In den Leistungsverzeichnissen/Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. --- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. --- Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. --- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. ---- Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. ---- Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 09.11.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Dienstleistungen für die DGUV V4-Prüfung von ortsfesten Anlagen im Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ BPOL), Zollnerstraße 190 und im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Buchenstraße 1-6, 96052 Bamberg - VOEK 253-23
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation bis 1000 V gemäß DGUV Vorschrift 4 nach DIN VDE 0105-100/A1 --- Der Auftrag umfasst folgende Leistungen: - Erstellung eines Ablaufplanes - Dokumentation der Prüfungen -- Allgemeine Angaben -- Bewertung der Prüfung -- Zustandsbericht der elektrischen Anlage -- Revision - Prüfarbeiten -- Sichtprüfung der Elektroinstallationen im Gebäude -- Prüfung durch Besichtigen -- Messen an folgenden Anlagen: - Verteilungen = 1.290 Einheiten - FI/LS-2pol. = 2.463 Einheiten - FI-4pol. = 2.087 Einheiten - 1pol. SK = 15.454 Einheiten - 3pol. SK = 2.861 Einheiten - MSS = 20 --- Die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Leistungsbeschreibung enthalten sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen. - Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut zu machen und sich einweisen zu lassen. Die Freigabe zu den Arbeiten erfolgt schriftlich durch den Anlagenverantwortlichen der BImA. Hierzu ist durch den AN ein Arbeitsverantwortlicher schriftlich zu benennen. - Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. - Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Arbeitsbühnen, Leitern, Tritte) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. - Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. - Der AN ist verpflichtet, die Zugangsbestimmungen des AG bzw. der Nutzerin zu befolgen. Für den Zugang zur Liegenschaft ist es zwingend erforderlich, sich mit einem Personalausweis auszuweisen. Bestimmte Sicherheitsbereiche dürfen nur in Begleitung betreten werden. Die Begleitung wird dann, wenn erforderlich, durch Personal vor Ort gestellt. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ BPOL), Zollnerstraße 190, 96052 Bamberg und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Buchenstraße 1-6, 96052 Bamberg
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2024
Enddatum der Laufzeit: 29/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Eine einmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um vier weitere Jahre gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit durch den AG schriftlich gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Voraussetzung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung ist folgende Qualifikation des Personals: - „Elektrofachkraft“ für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100 (EN 50110-1) Mindestens eine „Elektrofachkraft“ pro Prüfteam. - „Befähigten Person“ gem. TRBS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten elektrischen Anlagen gem. DIN VDE 0105-100 (EN50110-1) jeder befähigten Person
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oderdenVergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Offizielle Bezeichnung: DEKRA Automobil GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
8. Organisationen
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 0204
Postanschrift: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: DEKRA Automobil GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE811297970
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: DEKRA Automobil GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4a6561aa-ccfa-41cf-8899-3435406b2c5d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/01/2024 10:36:29 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 58649-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 20/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/01/2024