SOA-Plattform
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Charitéplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
SOA-Plattform
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin veröffentlicht im Auftrag der Charité CFM Facility Management GmbH ein Vergabeverfahren, dessen Auftragsgegenstand die Einführung eines zusammenhängenden Software-Systems, basierend auf einer einheitlichen SOA (Service Oriented Architecture)-Plattform ist.
Die technische Grundlage dieser Plattform soll sich gedanklich an eine Zentraldatenbank anlehnen, die sich aus mehreren und miteinander interagierenden Einzeldatenbankservices zusammensetzt.
Einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtsystems bildet die Anwendungsumgebung des Master Data Management in Verbindung mit dem bereits bestehenden Data Warehouse System sowie weiteren Anwendungen zur Datenbearbeitung, -auswertung und -analyse. Die Anbindung mehrerer Quellsysteme (Backend Systeme) muss mittels eines inkludierten Kommunikationsserversystems (Standardschnittstellen) erfolgen.
Das Gesamtsystem muss bis spätestens 31.12.2022 vollumfänglich für den Auftraggeber zur Verfügung stehen.
Berlin
Standardlos
Für den Vertag ist eine feste Laufzeit von 72 Monaten (6 Jahren) mit der optionalen Verlängerungsmöglichkeit um zweimalig weitere 24 Monate (2+2 Jahre) vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SOA-Plattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen der Prüfung des Angebots und der damit einhergehenden Auswirkungen auf die IT-Systemlandschaft der Charité/CFM in den kommenden Jahren wurde nach reiflicher Überlegung (Ermessenausübung) entschieden, das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. (1) Satz 1 VgV aufzuheben.
Es ist beabsichtigt ein neues Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der neuen IT-Strategie erneut auszuschreiben.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-9013/8316
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-9013/8316