Berlin TXL - Rahmenvertrag Baustellenprobenahme und -analytik
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Flughafen Tegel 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL - Rahmenvertrag Baustellenprobenahme und -analytik
Berlin
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Probenahme und Analyse von Boden- und
Abfallmaterialien auf dem Gelände des ehemaligen Flughafen Tegel.
Weitergehende Informationen sind der ausführlichen Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Ergänzung Rahmenvertrag Baustellenprobenahme u. -analytik gem. Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT01: Ergänzung Rahmenvertrag Baustellenprobenahme u. -analytik gem. Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Das Nachtragsangebot umfasst als zusätzliche Leistung gegenüber dem Hauptvertrag, die Anpassung und Erweiterung des Untersuchungsumfangs der Rahmenvereinbarung Baustellenprobenahme und-analytik auf Grund des Wegfalls des Phenolindex und der neu geforderten Phenole gem. EBV. Diese zusätzliche Leistung ist erforderlich, um eine konsistente und umfängliche Erfüllung der hauptvertraglichen Leistung der Baustellenprobenahme und -analytik zu gewährleisten, um das Bodenmaterial fachgerecht zu verwerten bzw. zu entsorgen. Aus technischen Gründen ist ein Wechsel des Auftragnehmers nicht möglich, da die angebotenen Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hauptleistungen (insbesondere Konzepterstellung) stehen und zwingende Voraussetzung zur Erfüllung dieser sind. Der Auftragnehmer hat diese bzw. vergleichbare Leistungen bereits im Zuge des Hauptvertrages erbracht und ist daher inhaltlich und technisch auf die Erbringung der angebotenen Leistungen eingestellt.