Tower Los 09 Metallbauarbeiten - NT 19 Nachtragsangebot 32
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30200037400
Fax: +49 30200037499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 09 Metallbauarbeiten - NT 19 Nachtragsangebot 32
Tower Los 09 Metallbauarbeiten
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Die Ausschreibung beinhaltet die Metallauarbeiten für die Sanierung des Kopfbau West am Flughafen
Tempelhof.
Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H).
Die Leistung umfasst im Wesentlichen:
— Instandsetzung bestehender Metallbauteile mit Vollbeschichtung,
— Erstellen von Geländern und Handläufen im Innen- und Außenbereich (ca. 300 lm),
— Erstellen von hinterlüfteten Fassaden im Innen- und Außenbereich (ca. 330 qm),
— Erstellen von Abhang decken im Innenbereich 8 ca. 150 qm).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VE09 Metallbauarbeiten - hier: Zusätzliche Spannseile (NA 32)
Ort: Lauterbach
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
VE09 Metallbauarbeiten - hier: Zusätzliche Spannseile (NA 32)
Ort: Lauterbach
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Deutschland
NA 32: Zusätzliche Spannseile an den beiden Falt-Schiebetoren in der Eisenbahndurchfahrt
NA32: Nach Inbetriebnahme des Tower THF wurde seitens des Nutzers der Wunsch geäußert die Sicherheit des Tores zu erhöhen, um die Möglichkeit auszuschließen, dass sich Kinder oder besonders schmale Menschen durch die Stäbe des Tores hindurchzwingen. Dies ist eine zusätzliche Anforderung des Nutzers, da das geplante Faltschiebetor in der gebauten Form u.E. gegen keine Vorschrift verstößt.Der Lösungsvorschlag der Planer Fa. :mlzd sieht vor bei dem unteren Drittel des Tores zusätzliche Edelstahlseile vertikal einzuspannen. Der lichte Abstand wird dadurch von 17 cm auf 8,5 cm reduziert. Diese Lösung kann mit geringem Aufwand nachträglich vor Ort eingebaut werden und ist durch die dunkel gehaltenen Edelstahlseile gestalterisch unauffällig.