Zusätzliche Informationen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegungvon Rechtsbehelfen: Das deutsche Vergaberecht
enthält Rügeobliegenheiten derBewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit
von Nachprüfungsanträgenführt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: "(3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. derAntragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vorEinreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieaufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf derin der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz
1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2bleibt unberührt." Hamburgisches Transparenzgesetz:
Dieser Vertrag unterliegtdem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen
der gesetzlichenVoraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG imInformationsregister
veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTGvereinbaren die Parteien: Dieser
Vertrag wird erst einen Monat nachseinerVeröffentlichung im Informationsregister wirksam.
Der Auftraggeber kann binnendieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister
vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung desVertrages
von ihm nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die ihn, wärensie schon zuvor
bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertragnicht zu schließen,
und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbarist. Die dem Auftragnehmer
zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenenAufwendungen werden ihm durch den
Auftraggeber auf Nachweis erstattet.Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung
kann der Vertrag Gegenstandvon Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Mit dem Zuschlag
wird die Stufe 1(Leistungsphase 2 (Vorplanung)) beauftragt. Die Beauftragung der weiterenLeistungsphasen
erfolgt stufenweise und optional. Teilnahme bereits tätiggewordener Marktteilnehmenden
Die AG weist darauf hin, dass bereits imVorwege vom Voreigentümer das Architekturbüro
ONNEN aus Hamburg mitPlanungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 2 für das
gegenständlicheVorhaben beauftragt wurde. Sollte sich diese*r Marktteilnehmende an
demvorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesenauszuschließen.
Stattdessen werden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemesseneMaßnahmen ergriffen, um sicherzustellen,
dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird.Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmenden
die Möglichkeiteröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen
sowie alleUnterlagen einzusehen, die diesem Marktteilnehmenden zur Verfügung gestelltwurden.
Um den besonderen zeitlichen Anforderungen der AG gerecht zu werden,ist geplant, die
Frist für die Einreichung der Erstangebote auf 5 Kalendertage zuverkürzen. Sollten
Sie mit der vorgenannten Fristverkürzung einverstanden sein,bitten wir Sie, die beiliegende
Einverständniserklärung (An-lage TNW 5 FormblattFristverkürzung) mit Ihrem Teilnahmeantrag
einzureichen. Sollten nicht allequalifizierten Teilnehmenden einverstanden sein, wird
die Angebotsfrist gem. § 17Abs. 7 S. 2 VgV auf 10 Kalendertage verkürzt.