Deutschland - Bau von Bahnhöfen - SPGK_Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung und -logistik
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Station&Service AG (Bukr 11)
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: SPGK_Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung
und -logistik
Beschreibung: SPGK_Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung
und -logistik Logistik, Container und allgemeine Baustelleneinrichtung für die B-Ebene
und darunterliegenden Verteilerebenen am Hauptbahnhof Frankfurt am Main
Kennung des Verfahrens: ad860dc0-0e46-4a24-a5c2-6d7b8dc17610
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45210000Bauleistungen im Hochbau
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main / Hauptbahnhof
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf
zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere
Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer
sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den
vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden
im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters
und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften
gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s)
Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern
auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro
eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind
so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse
eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.
zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor,
nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit
vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe
eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der
1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl
für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch
für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß
vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren
ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht
mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: SPGK_Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung
und -logistik
Beschreibung: SPGK_Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung
und -logistik Logistik, Container und allgemeine Baustelleneinrichtung für die B-Ebene
und darunterliegenden Verteilerebenen am Hauptbahnhof Frankfurt am Main
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45210000Bauleistungen im Hochbau
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-25+02:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Station&Service AG (Bukr 11)
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Angebot:
Kennung des Angebots: 2022815801
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 0EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Datum der Auswahl des Gewinners: 2022-06-22+01:00
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-04+01:00
7. Änderung
Abschnittskennung: 374641-2022
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den
ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 21FEI53615_92312482_NT25: Zusätzliche Lieferung und Vorhaltung eines Bauaufzuges für
die Einbringöffnung BE-Südseite.
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Die Leistungen sind zur Erfüllung des Hauptvertrags erforderlich. Eine Vergabe an
einen anderen AN ist auch technischen Gründen nicht möglich, da sich hier Schnittstellen
ergeben, die sehr komplex sind und durch einen neuen AN nicht oder nur sehr schwer
bewältigbar sind. Zudem ist ein erneutes Ausschreibungsverfahren mit erheblichen Zusatzkosten
und Terminverzögerungen verbunden.