Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung des Bieters, dass er über die zur Leistungsausführung
erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt und auf Verlangen
geeignete Unterlagen als Nachweis vorlegt. Sonstige Angaben nach § 7 HmbVgG: Die gesetzlichen
Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-,
Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) wurden ordnungsgemäß erfüllt. Zur Bestätigung
werden auf Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B. - eine aktuelle Freistellungsbescheinigung
nach § 48b EStG, - eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers
zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein
darf, - ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts. Ich/wir werde/n Leistungen
nur auf Unterauftragnehmer übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und
10 HmbVgG verpflichtet haben, und werde/n ihre Einhaltung kontrollieren (§ 5 Abs.
4 Nr. 4 HmbVgG). Ich/wir werde/n für die Unterauftragnehmer alle in Nr. 4 geforderten
Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf
Verlangen vorlegen. Mir/Uns sind die Sanktionsmöglichkeiten des § 11 HmbVgG bei schuldhafter
Nichterfüllung der Pflichten aus §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG bekannt (Vertragsstrafe,
Kündigung und Rücktritt vom Vertrag). Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige
oder unterlassene Erklärung oder Angabe zum Ausschluss vom Wettbewerb, zu Vergabesperre
und Eintragung in das Wettbewerbsregister führen kann. Mir/Uns ist bekannt, dass alle
in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen vollständig und fristgerecht
(nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes
Verlangen) vorzulegen sind. Andernfalls kann die Vergabestelle berechtigt sein, das
Angebot vom Wettbewerb auszuschließen (§ 7 Abs. 1 HmbVgG i.V.m. § 41 UVgO bzw. § 56
VgV). Ich/Wir geben den Gesamtumsatz der Jahre 2021,2022,2023 im Eignungsvordruck
an. Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO bzw. § 47 VgV zulässig.
Sollte der Bieter Unteraufträge an Eignungsleiher vergeben, gilt: - Ich/Wir verfüge/n
über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO bzw. § 47 Abs. 1 VgV). Ein
geeigneter Nachweis hierüber wird auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt.
- Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen aus Nr. 2-3 des Vordrucks
Eignung werden auf Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt (§ 34
Abs. 2 UVgO bzw. § 47 Abs. 2 VgV). - Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher
für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO bzw. § 47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung
ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle
auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB sind folgende Angaben des Bieters zu machen:
- Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124
GWB vor oder sofern ein Ausschlussgrund vorliegt ist dieser anzugeben und die Maßnahmen
zur Selbstreinigung, die nach § 125 GWB ergriffen wurden, anzugeben. - Es liegen keine
der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
vor. -Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde
beachtet. -Die Finanzbehörde Hamburg hat mich/uns nicht von der Teilnahme am Wettbewerb
ausgeschlossen. -Es liegt keine Verfehlung nach § 2 Abs. 2 GRfW vor, die einen Ausschluss
vom Wettbewerb und/oder Registereintrag (auch in vergleichbaren Registern) rechtfertigen
könnte. Lagen in den letzten drei Jahren Verfehlungen im Sinne von § 2 Abs. 2 des
GRfW vor; sind diese zu benennen. Allerdings wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung
und Prävention ergriffen, (Aufzählung durch den Bieter). Der Bieter fügt zum Nachweis
entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende
Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können. Möglicherweise
geforderte Mindeststandards