"Quanten-Innovation für einen souveränen Staat", ECA-2023-044 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-044
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Office for EU-Contract awarding (FP ECA)
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Quanten-Innovation für einen souveränen Staat", ECA-2023-044
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erforschung der Anwendungspotenziale verschiedener Quantenalgorithmen auf Quanten-Computing-Plattformen im behördlichen Kontext sowie die Entwicklung entsprechender Demonstratoren für spezifische Anwendungsfälle.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erforschung der Anwendungspotenziale verschiedener Quantenalgorithmen auf Quanten-Computing-Plattformen im behördlichen Kontext sowie die Entwicklung entsprechender Demonstratoren für spezifische Anwendungsfälle. Das primäre Ziel des Projektes ist es, auf dem Feld der Quantentechnologie zu demonstrieren, wie sein proaktives Technologie-Assessment für den Staat aussehen und gestaltet werden kann. Dabei soll insbesondere ein Fokus auf Anwendungen von Quantenalgorithmen der Quantenoptimierung und des Quanten-Maschinellen-Lernens gelegt werden, da bekannt ist, dass Quantencomputer analytische und Simulationsprobleme berechnen können, die klassische digitale Technologie potenziell nicht berechnen kann. Um den Staat und die Behörden auf den Einsatz von Quantencomputern vorzubereiten, ist es Ziel dieses Projektes, anschauliche Demonstratoren des Einsatzes
von Quantenalgorithmen zu erstellen. Dafür ist es auch erforderlich, dem AG die relevanten technischen und konzeptionellen Voraussetzungen zu vermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
- Schulungen
- Modellierung und Implementierung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin.
Dort heißt es:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“