Deutschland - Bau von Bahnhöfen - Barrerefreier Ausbau der Verkehrsstation Gerolstein
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Station&Service AG (Bukr 11)
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Barrerefreier Ausbau der Verkehrsstation Gerolstein
Beschreibung: Durch die Umbaumaßnahme soll eine Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur und eine
Steigerung der Attraktivität der Verkehrsstation erreicht werden. Der Neubau der Aufzugsanlagen
ermöglicht dem mobilitätseingeschränktem Fahrgast einen barrierefreien Zugang zu den
Bahnsteigen (Bstg) und die Erhöhung der Bstg den barrierefreien Zugang zu den Fahrzeugen.
Durch den Neubau der Personenüberführung kann eine zusätzliche Anbindung an den „Kasselburger
Weg“ auf der Nordseite der Gleisanlagen geschaffen werden. Hierdurch werden die nördlichen
Stadtteile unmittelbar an die Verkehrsstation und darüber hinaus auch an den Busbahnhof
auf der Südseite des Bahnhofes fußläufig angeschlossen. Die Baustelle liegt im Zentralbereich
des Mineralwassereinzugsgebietes „Gerolstein Innen“. Die Anforderungen an Baustellen
im Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet sind einzuhalten. Vor Baubeginn hat eine Abstimmung
mit der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, Vulkanring, 54567 Gerolstein, zu erfolgen.
Kennung des Verfahrens: 903bb77d-6781-49dc-bcee-76f28749529e
Interne Kennung: 19FEI39110
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45213321Bau von Bahnhöfen
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Gerolstein
Postleitzahl: 54568
Land, Gliederung (NUTS): Vulkaneifel(DEB24)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf
zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere
Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer
sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den
vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden
im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters
und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften
gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s)
Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern
auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro
eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind
so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse
eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.
zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor,
nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit
vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe
eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der
1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl
für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch
für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß
vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren
ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht
mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Barrerefreier Ausbau der Verkehrsstation Gerolstein
Beschreibung: Durch die Umbaumaßnahme soll eine Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur und eine
Steigerung der Attraktivität der Verkehrsstation erreicht werden. Der Neubau der Aufzugsanlagen
ermöglicht dem mobilitätseingeschränktem Fahrgast einen barrierefreien Zugang zu den
Bahnsteigen (Bstg) und die Erhöhung der Bstg den barrierefreien Zugang zu den Fahrzeugen.
Durch den Neubau der Personenüberführung kann eine zusätzliche Anbindung an den „Kasselburger
Weg“ auf der Nordseite der Gleisanlagen geschaffen werden. Hierdurch werden die nördlichen
Stadtteile unmittelbar an die Verkehrsstation und darüber hinaus auch an den Busbahnhof
auf der Südseite des Bahnhofes fußläufig angeschlossen. Die Baustelle liegt im Zentralbereich
des Mineralwassereinzugsgebietes „Gerolstein Innen“. Die Anforderungen an Baustellen
im Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet sind einzuhalten. Vor Baubeginn hat eine Abstimmung
mit der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, Vulkanring, 54567 Gerolstein, zu erfolgen.
Beschreibung der Änderungen: Nach der Begehung mit dem Inbetriebnahmeverantwortlichen müssen noch zusätzliche Stahlbauarbeiten
erfolgen. Darunter fallen die Herstellung zusätzlicher Dienstweggeländer an der Dienstwegtreppe,
Anpassungsarbeiten an den Seitenblechen der Rampe am Kasselburger Weg, Riffelblechkonstruktionen,
Lückenschluss der Seitenbleche am Übergang der Rampe/PÜ und zusätzliche Lieferung
und Montage Lochblech am Aufzug. Der Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich,
da die Schnittstellenplanungen der Stahlbauarbeiten die Gefahr der Fehlplanung massiv
erhöht.