Bestellung 45690472 -268275 VE 331 - Kragarmregal mit Sichtschutzwand
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Baueinkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/de/unternehmen/der-einkauf/bauausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Bestellung 45690472 -268275 VE 331 - Kragarmregal mit Sichtschutzwand
Betriebshof Saarlandstraße
Erd- und Stahlbau für
Kragarmregal mit Sichtschutzwand
Hochbahn Betriebshof Saarlandstraße – BSA
Saarlandstraße 35, 22303 Hamburg
BSA 25:
- Rückbau Zaunelement und Entsorgung Zaunpfosten
- Kampfmittelsondierung: Pfahlkoordinaten 52 Stück (Achse 1 bis 22 und 25 bis 54)
- Bohrpfähle (52 Stück) mit einbetonierten HEB-Stahlprofilen für Kragarmregal und Sichtschutzwand, rd. 163,6 t Stahl
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
268275 VE 331 - Kragarmregal mit Sichtschutzwand
Postanschrift: Blohmstraße 18
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsaufforderung / Ausschreibung erfolgt nach der Prüfung der Teilnahmeanträge nur an die qualifizierten Bewerber.
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042794-0997
Postanschrift: Place Madou/Madouplein 1
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen wird zudem auf § 135 Abs. 2 S. 2 GWB hingewiesen. Die Vorschrift lautet in § 135 Abs. 1 f.: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042794-0997