Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleitungen 2023, 2024-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 138-23-VV-FS

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Postanschrift: Hallesches Ufer 74-76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleitungen 2023, 2024-2026

Referenznummer der Bekanntmachung: 138-23-VV-FS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleistungen für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die Jahre 2023 bis 2025 (optional ohne Anspruch auf Beauftragung).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleistungen für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die Jahre 2023 bis 2025 (optional

ohne Anspruch auf Beauftragung).

Im Rahmen der Abschlussprüfung sind folgende Leistungen - jeweils bezogen auf den Stichtag 31. Dezember eines Jahres - zu erbringen:

• Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der berlinovo

• Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts der berlinovo

• Prüfung der Jahresabschlüsse von 9 Tochtergesellschaften (jeweils ohne Anhang bzw. Lagebericht)

• Prüfung gemäß § 53 HGrG (berlinovo und 14 Tochtergesellschaften)

• Bericht über die Bezüge der Geschäftsführungsmitglieder, der leitenden Angestellten sowie der

Aufsichtsratsmitglieder der berlinovo

• mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat der berlinovo im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen sowie mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates.

Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Vertrag) zu entnehmen. Bei den Personengesellschaften handelt es sich teilweise um Gesellschaften mit und ohne Grundbesitz, teilweise mit Sonder- und Ergänzungsvermögen sowie teilweise um doppelstöckige

Personengesellschaftsstrukturen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Prüfungsteam / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Prüfungskonzepts / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Ablauf- und Kontrollorganisation / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur prüfungsnahen Beratung / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Präsentation / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Aussagekraft des Konzepts zur Einbindung der beteiligten Fachabteilungen / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die berlinovo ist berechtigt, den Wirtschaftsprüfer zu den Bedingungen dieses Vertrages auch mit der Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2024 bis 2026 zu beauftragen. Die Beauftragung für die Jahre 2024 bis 2026 ist jeweils spätestens bis zum 30.09. des jeweils vorhergehenden Jahres auszusprechen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 102-319903
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2024