Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleitungen 2023, 2024-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 138-23-VV-FS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hallesches Ufer 74-76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleitungen 2023, 2024-2026
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleistungen für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die Jahre 2023 bis 2025 (optional ohne Anspruch auf Beauftragung).
Berlin
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleistungen für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die Jahre 2023 bis 2025 (optional
ohne Anspruch auf Beauftragung).
Im Rahmen der Abschlussprüfung sind folgende Leistungen - jeweils bezogen auf den Stichtag 31. Dezember eines Jahres - zu erbringen:
• Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der berlinovo
• Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts der berlinovo
• Prüfung der Jahresabschlüsse von 9 Tochtergesellschaften (jeweils ohne Anhang bzw. Lagebericht)
• Prüfung gemäß § 53 HGrG (berlinovo und 14 Tochtergesellschaften)
• Bericht über die Bezüge der Geschäftsführungsmitglieder, der leitenden Angestellten sowie der
Aufsichtsratsmitglieder der berlinovo
• mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat der berlinovo im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen sowie mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Vertrag) zu entnehmen. Bei den Personengesellschaften handelt es sich teilweise um Gesellschaften mit und ohne Grundbesitz, teilweise mit Sonder- und Ergänzungsvermögen sowie teilweise um doppelstöckige
Personengesellschaftsstrukturen
Die berlinovo ist berechtigt, den Wirtschaftsprüfer zu den Bedingungen dieses Vertrages auch mit der Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2024 bis 2026 zu beauftragen. Die Beauftragung für die Jahre 2024 bis 2026 ist jeweils spätestens bis zum 30.09. des jeweils vorhergehenden Jahres auszusprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).