Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt
neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG). 2. Das Vergabeverfahren ITD2-0050-2024 wird im Zuge eines Offenen Verfahrens
ausgeschrieben. 3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der
Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung
der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD2-0050-2024 zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.02.2024
an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
(vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen
nicht zu beantworten. Mündliche Fragen werden nicht beantwortet. Der AG wird Informationen
(auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bietern sowie sonstige Klarstellungen
des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen
zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise
ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit
der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme durch den AG zu
den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein
der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext
in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird. 6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.
auch III.1): Sofern ein Angebot von einer BiGe (Bietergemeinschaft) eingeht, ist mit
dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung einzureichen,
aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung)
im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter
und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen,
ergibt. BiGe dürfen nur ein Angebot einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer
III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular mit dem Angebot einzureichen.
Sämtliche Mitglieder der BiGe bzw. der Vertreter der BiGe haben/hat zu erklären, dass
die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern
der BiGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte
Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht
allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur
Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bieter oder ein
Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen
oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter
/Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so
sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls
mit dem Angebot vorzulegen. Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3)
benannten Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen
auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese
anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben
zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung
der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich
abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen
wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich
zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick
auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch
dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer)
im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 8. Der
Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für
die Einreichung der Angebote zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen.
Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. 9. Angebotseinreichungsfrist:
29.02.2024 bis 24.00 Uhr Mit dem Angebot müssen alle notwendigen Unterlagen/ Nachweise
(s. Ziffer III.1) eingereicht werden. Der Bieter hat als Teil seines Angebots das
ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. Angebote von nicht geeigneten Bietern
werden nicht berücksichtigt . Die Angebote werden gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien
ausgewertet. 10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung,
des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen
Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die
Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben
natürlicher Personen)