Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt
neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG). 2. Durch diese Bekanntmachung wird des Verfahrens begonnen, interessierte
Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zu den unter Punkt 10 genannten Termin aus
der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA), ein Angebot über die Vergabeplattform abzugeben.
Mit Angebotsabgabe sind zusätzlich alle in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben,
Erklärungen, Nachweisen einzureichen. 3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI unter Angabe der Bezeichnung
der Maßnahme und des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur
auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 5 Arbeitstage vor Beendigung des Wettbewerbs
per Nachrichtenfunktion des Vergabemanagers eingereicht wurden. Der Auftraggeber behält
sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden
nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung
von Fragen von Bieter auf der Plattform AI veröffentlichen. 4. Mit der Benennung der
Referenzen stimmt der Bieter/Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu
den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass alle
Inhalte der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich sind, insbesondere wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird
und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig,
unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden
Vergabeverfahren: Sofern eine Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem
Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen,
aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung ergibt. Im Zuschlagsfall sind die Namen
sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, eines bevollmächtigten Vertreters und
die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen
per Formular einzureichen. Die in der AzA benannten Unterlagen Eigenerklärung zur
Eignung und Eigenerklärung 5k sowie der Frauenförderbogen sind bei Vorliegen einer
Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen. Bietergemeinschaft haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden
Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter
der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen
§ 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw.
dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen
wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um
die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied
einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen
oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter
/ Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so
sind die unter Punkt 1.3 der AzA benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen. Angaben zu den benannten Eignungskriterien können
im Umfang der gewünschten Eignungsleihe, bezogen auf die anderen Unternehmen, gemacht
werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher)
beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin
ist mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen,
nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter
im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise
oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die
Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird,
für die diese Kapazitäten benötigt werden. 8. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen
der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender
Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener
Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von
Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).