Neustrukturierung des operativen Zentrums am Albertinen Krankenhaus
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Süntelstraße 11a
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leinemann & Partner
E-Mail:
Telefon: +49 40/468992-0
Fax: +49 40/468992-17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.albertinen-haus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neustrukturierung des operativen Zentrums am Albertinen Krankenhaus
Die Infrastruktur und technische Ausstattung im ZAO befinden sich allerdings nicht mehr in einem zeitgemäßen Zustand. Insbesondere die Energieversorgung, Klima-, Zu- und Ablufttechnik entsprechen nicht mehr den notwendigen technischen Erfordernissen, so dass im Falle einer -anhand des Alters und
der Betriebsdauer der haustechnischen Ausstattung zu erwartenden - Havarie in diesen Bereichen ein Weiterbetrieb bzw. eine erneute Inbetriebnahme nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Verlagerung der rund 3.900 Operationen in den 4 OP-Sälen (2019: 3.858, +5,6% vs. 2016) in den Zentral-OP
- ohne deutliche Einschränkung der gesamten operativen Versorgung - ist nicht möglich. Das heißt der heutige ZAO muss ertüchtig und neustrukturiert werden, um im Bereich der Infrastruktur den State-of-the-art zu erreichen. Gleichzeitig soll durch die strukturelle Optimierung der steigende Bedarf in der
stationären Versorgung sichergestellt werden.
Hamburg
Das Albertinen Krankenhaus beabsichtigt den Umbau und die Ertüchtigung des ZAO in den Bestandsräumlichkeiten. Das ZAO befindet sich im 1988 gebauten Haus F im 2. Obergeschoss. Während der Bauphase muss eine Interimslösung für die 4 OP-Säle geschaffen werden. Ein Konzept für die Interimslösung muss noch entwickelt werden. Die Arbeitsabläufe im restlichen Krankenhausbetrieb sind jederzeit zu gewährleisten und Einschränkungen für Patient*innen, Besucher*innen und Mitarbeitende sowie die Ver- und Entsorgung sind zu minimieren. Der Umbau und die Ertüchtigung des ZAO beinhalten folgende baulichen Maßnahmen:
Schaffung von Umkleidekabinen
Schaffung zusätzlicher Aufwachraumplätze
Verkleinerung des Tresenbereichs
Vergrößerung Anästhesie-Einleitung
Verkleinerung der Bettenschleuse
OP-Tisch/Lafetten-Lager und Reinigung
OP-Räume optimieren
Urodrom integrieren
Sprechzimmer für Anästhesiertüchtigung der technischen Anlagen
Es werden die Generalplanerleistungen ausgeschrieben für:
Objektplanung
Technische Ausrüstung (Wasser- und Abwasser, Wärmeversorgung, Raumluft, Starkstrom, Fernmelde und IT Anlagen, Medizintechnik (Gas und Geräte), Gebäudeautomation)
Tragwerksplanung
Gutachten
Die EU-Bekanntmachung erfolgt freiwillig; das öffentliche Vergaberecht muss nicht angewandt werden.
Anzahl festangestellter Beschäftigte
Jährl. Gesamtumsatz
Büro Beauftragung als Generalplaner/Umbau/Ertüchtigung/öffentliches Vergaberecht/Ansprechpartner/erbrachte Leistungen/Vergleichbarkeit Planung/Größenordnung
Referenzbewertung
Der Vertrag der Generalplanung wird stufenweise geschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein ver-gleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde(n) ich/wir ihn auf Verlangen vorlegen.
Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen.
Angaben zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Bei Bewerbergemeinschaften muss eine solche Erklärung oder Nachweis für jedes Mitglied mit der Bewerbung vorgelegt werden.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. €, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes. primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 5 Mio €, 2-fach maximiert abschließen werde(n) oder bereits abge-schlossen haben.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers etc. und seinen Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Vorbehalten wird die Nachforderung entsprechender Bankerklärungen, Jahresabschlüssen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen/dessen Angebot beauftragt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung über die der Bewerber zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt (inkl. verwendete Hardware und Software).Angaben zu Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität (z.B. Art der Qualitätssicherung, Zertifizierung, Sicherstellung der Qualifizierung der Mitarbeiter, Schulungen).
Angabe zu den Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen bzw. zu den Führungskräften des Unternehmens. Die Qualifikation des Gesamtprojektleiters ist Wertungskriterium in der Angebotsphase (nicht im Teilnahmewettbewerb).
Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen sind auf einer gesonderten Anlage einzureichen.
§ 75 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.