Zusätzliche Informationen: Alle Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, werden im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien
im Punktesystem wie folgt bewertet: Erfüllen mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften
die im Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen", dort "Auswahlbedingungen" genannten
Eignungsanforderungen, findet eine Teilnehmerbegrenzung auf 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften
statt. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat mindestens 3 vergleichbare Referenzen
1. Referenz = Generalplanungsleistungen bzgl. der Grundinstandsetzung von Gebäuden
2. Referenz = Planungsleistungen bzgl. der Errichtung von Gebäuden 3. Referenz = Planungsleistungen
bzgl. der Grundinstandsetzung von Gebäuden inkl. Schadstoffsanierung, unter Verwendung
des Formblatts "Eigenerklärung Fachkundenachweis" vorzulegen. Zu den Anforderungen
an die Referenzinhalte und die Vergleichbarkeit siehe Eignungskriterien gem. Eignungsmatrix-Teilnahmewettbewerb.
Reicht der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mehr als 3 vergleichbare Referenzen ein,
werden der Teilnehmerbegrenzungswertung nur die 3 Referenzen zugrunde gelegt, mit
denen die höchstmögliche Punktzahl bei der Referenzwertung erzielt wird. In die Bewertung
werden nur Referenzen einbezogen, welche die bei den Eignungskriterien aufgeführten
Mindestanforderungen erfüllen. Im Rahmen der Bewertung der Teilnehmerbegrenzungskriterien
können max. 150 Punkte erreicht werden. - Der Bewertungsmaßstab für jedes Teilnehmerbegrenzungskriterium
ist in der Eignungsmatrix-Teilnahmewettbewerb angegeben. - Aus den für jedes Teilnehmerbegrenzungskriterium
vergebenen Bewertungspunkten wird eine Gesamtsumme für die Eignungsbewertung des Bewerbers
/ der Bewerbergemeinschaft ermittelt. Sofern keine anderweitigen Bewertungsvorgaben
angegeben sind, werden für die einzelnen Kriterien nur jene Bewertungspunkte einmalig
je Referenz vergeben, die dem jeweiligen Erfüllungsgrad des Kriteriums zugeordnet
sind. - Aus der sich hieraus ergebenden Wertungsrangfolge werden maximal 5 Bewerber
für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Bei
Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge
entscheidet das Los. Bewertet wird: 1. Anzahl erbrachter HOAI-Leistungsphasen (LPH),
insg. pro Referenz. Zusammengefasste (LPH) werden nur gewertet, wenn alle LPH erbracht
wurden. Referenz(en) 1,2,3 werden wie folgt gewertet: max.5 Pkt. je Ref., insg. für
Kriterium max.15 Pkt. 2. Anzahl erbrachter Leistungsbilder, insges. pro Referenz;
keine Doppelbewertung bei wiederkehrenden Handlungsfeldern in verschiedenen Projektstufen.
Referenz(en) 1,2,3 werden wie folgt gewertet: max.5 Pkt. je Ref., insg. für Kriterium
max.15 Pkt. 3. Gesamtbaukosten Errichtung (Kostengruppe 200-600, netto) in den jeweiligen
Referenzobjekten. Referenz 1 wird wie folgt gewertet: max.5 Pkt. für die Referenz,
insg. für das Kriterium max.5 Pkt. 4. Gesamtbaukosten Neubau (Kostengruppe 200-600,
netto) in den jeweiligen Referenzobjekten. Referenz(en) 2, 3 werden wie folgt gewertet:
max.5 Pkt. je Ref., insg. für Kriterium max.10 Pkt. 5. Schwierigkeitsgrad anhand der
Honorarzone nach HOAI für das Referenzprojekt. Referenz(en) 1,2,3 werden wie folgt
gewertet: max. 4 Pkt. je Ref., insg. für Kriterium max.12 Pkt. 6. Alter der Referenz
bezogen auf den Abschluss der Leistungen. Die Leistungserbringung soll mindestens
bereits in der Bauumsetzungsphase liegen. Referenzen, die nicht abgeschlossen sind
(Ende LPH 8), werden im Krit. "Alter" mit einem (1) Punkt Abzug bewertet. Referenz(en)
1,2,3 werden mit Bezug zum Abschlussjahr wie folgt gewertet: 0 Pkt. Abschluss vor
2012, 1 Pkt. 2012-2014, 2 Pkt. 2015-2017, 3 Pkt. 2018-2020, 4 Pkt. ab 2021, max. 4
Pkt. je Ref.; insg. für Kriterium max.12 Pkt. 7. a) Erbrachte besondere Leistungsbestandteile
bezüglich verwendeter BIM-Anwendungsfälle bei den jeweiligen Referenzen. Referenz(en)
1,2,3 werden wie folgt gewertet: max. 9 Pkt. je Ref.; insg. für Kriterium max. 27
Pkt. b) Erbrachte besondere Leistungsbestandteile bezüglich verwendeter BIM-Anwendungsfälle
sowie Nutzung des BIM-Modells für die Nachweisführung bezogen auf das Gesamt-BIM-Modell
bei den jeweiligen Referenzen. Referenz(en) 1,2,3 werden wie folgt gewertet: max.
6 Pkt. je Ref.; insg. für Kriterium max. 18 Pkt. c) Ob das Referenzprojekt mit öffentlichen
Vergabeverfahren (nach SektVO,UVgO,VOB/A,VgV) umgesetzt wurde. Referenz(en) 1,2,3
werden wie folgt gewertet: 0 Pkt. "nein",3 Pkt."ja", max. 3 Pkt. je Ref.; insg. für
Kriterium max. 9 Pkt. d) Ob im Rahmen des Referenzprojekts eine Zertifizierung nach
DGNB oder BNB durchgeführt wurde. Referenz(en) 1,2,3 werden wie folgt gewertet: 0
Pkt. "nein",3 Pkt."ja", max. 3 Pkt. je Ref.; insg. für Kriterium max. 9 Pkt. e) Ob
im Rahmen des Referenzprojektes Sonderplanungen für eine Großküche, Kantine oder ein
Restaurant erfolgten. Referenz(en) 1,2,3 werden wie folgt gewertet: 0 Pkt. "nein",3
Pkt. "ja", max. 3 Pkt. je Ref.; insg. für Kriterium max. 9 Pkt. f) Ob im Rahmen der
Planungsleistungen ein PKMS/CDE-System für Plan- und Dokumentenverwaltung genutzt
wurde. Referenz(en) 1,2,3 werden wie folgt gewertet: 0 Pkt."nein", 3 Pkt. "ja", Max.
3 Pkt. je Ref.; insg. für Kriterium max. 9 Pkt.