Zusätzliche Informationen: Ablauf des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche
Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per
Download unter dem in der Bekanntmachung BT-505 angegebenen Link abrufbar. Der AG
ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren
mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der
SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 1. Durch diese
Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten
Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen
um die Teilnahme bewerben - "kein Angebot". 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen
hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505)
unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. BT-22) u. des Aktenzeichens INF3-0001-2024
zu erfolgen. 3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die
bis zum 02.04.2024 (Bewerberfragen/Bieterfragen) an die unter BT-500 bezeichnete Stelle
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen
nicht zu beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung
von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren
betreffen, auf der Plattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern,
täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen
des AG sowie Antworten von Bewerber/-Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bewerber/Bieter müssen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden,
ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung
der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den
jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der
Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext
in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird. 6. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag
eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich
auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die
Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht,
sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall
zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag
einreichen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären,
dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von den Mitgliedern
der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die jeweiligen beteiligten
Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht
allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur
Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bewerber oder
ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind diese Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (siehe Aufforderung zur Abgabe
eines Teilnahmeantrags) für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten
Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung
der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich
abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen
wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich
zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick
auf vorzulegende Nachweise / Angaben / Erklärungen für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige
berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
als Nachunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden. 8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare
erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über
die Vergabeplattform gem. BT-505 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf
v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. 9. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin
(s. BT-1311) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 10. Der AG
behält sich vor, ohne Verhandlungen den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen.