Zusätzliche Informationen: Auswahlbedingungen zur Beschränkung der Zahl der Bewerber: 1.) § 45 (4) Nr. 4 VgV:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (20 %): Erklärung über den kumulativen
Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren. Dies umfasst die Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1,
2, und 3 gem. § 47 HOAI an Bundesstraßen und Bundesautobahnen. Der Gesamtumsatz in
diesem Bereich muss mindestens 100.000, - € betragen. Wertung mit max. 3 Punkten:
größer oder gleich [Betrag gelöscht] Euro = 3 Punkte, größer oder gleich [Betrag gelöscht] Euro = 2 Punkte,
größer oder gleich [Betrag gelöscht] Euro = 1 Punkt, unter [Betrag gelöscht] Euro = Ausschluss. Erklärung
über den kumulativen Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dies umfasst die Objektplanung Verkehrsanlagen
Leistungsphasen 5 und 6 gem. § 47 HOAI an Bundesstraßen und Bundesautobahnen. Der
Gesamtumsatz in diesem Bereich muss mindestens 75.000, - € betragen. Wertung mit max.
3 Punkten: größer oder gleich [Betrag gelöscht] Euro = 3 Punkte, größer oder gleich 100.000
Euro = 2 Punkte, größer oder gleich [Betrag gelöscht] Euro = 1 Punkt, unter 75.000 =Ausschluss.
2.) § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die
mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. (60 %): Bei der Wertung sind folgende
Sachverhalte wesentlich: Referenzprojekte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
die in die-sem Zeitraum abgeschlossen wurden. Die Leistungen können jedoch früher
begonnen worden sein. Es werden zwei Referenzprojekte gewertet. Nennung der Referenzprojekte
mit: -Projektbezeichnung, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Bausumme,
bearbeitete Leistungsbilder, bearbeitete Leistungsphasen, Darlegung des zeitlichen
Ablaufes des Planungsprozesses mit Angabe von Planungsbeginn und Planungsende Wertung:
Es können max. 10 Punkte je Referenz und max. 20 Punkte insgesamt erreicht werden.
Bausumme: größer 2,5 Mio. Euro = 2 Punkte, kleiner oder gleich 2,5 Mio. Euro = 1 Punkt,
kleiner 1,0 Mio. Euro = 0 Punkte Bearbeitung der LP 1 - 3 und 5 - 6 gem. § 47 HOAI
(Bundesstraßen und Bundesautobahnen) = 1 Punkt je bearbeiteter LP (max. 5 Punkte)
Erstellung eines Bauablaufkonzeptes, von Verkehrsführungsplänen und Verkehrszeichenplänen
= 3 Punkte 3.) § 46 (3) Nr. 8 VgV: Personalbestand in den letzten drei Jahren. (20
%) Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Durchschnittliche jährliche
Beschäftigungszahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
gegliedert in: Führungskräfte (dazu zählen auch Projektleiter) und Ingenieure. Wertung
mit max. 3 Punkten: Weniger als 2 Ingenieure = Ausschluss Mind. 1 Führungskraft/Projektleiter
und mind. 1 Ingenieur = 1 Punkt, Mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und mind. 2 Ingenieure
= 3 Punkte. Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: Mindeststandard sind 1 Ingenieur und
1 Führungskraft/Projektleiter sowie eine technische Zeichnungskraft