Beschreibung der Änderungen: Der Wert für "Selection Criteria Description" (LOT-0001) wurde von "Der Bieter muss
spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen-
und Sachschäden je Schadensfall, in Höhe von mindestens EUR 250.000,00 (in Worten:
zweihundertfünfzigtausend) für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen. Zum Nachweis
einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der Erklärung
gemäß Formblatt ,,Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung“ ein entsprechender
Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage
eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten
Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen. Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen:
das Formblatt ,,Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung“ sowie der
Nachweis selbst." auf "Der Bieter muss spätestens mit Auftragserteilung über eine
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00
(in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen- und Sachschäden je Schadensfall,
in Höhe von mindestens EUR 250.000,00 (in Worten: zweihundertfünfzigtausend) für Vermögensschäden
je Schadensfall verfügen. Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
ist neben der Erklärung gemäß Formblatt ,,Erklärung zur Registereintragung, Umsatz,
Versicherung“ ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt
einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags
eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen.
Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen: das Formblatt ,,Erklärung zur Registereintragung,
Umsatz, Versicherung“ sowie der Nachweis selbst. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen-
und Sachschäden je Schadensfall, in Höhe von mindestens EUR 250.000,00 (in Worten:
zweihundertfünfzigtausend) für Vermögensschäden je Schadensfall" geändert.