"Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei IT-Ausschreibungen", ECA-2023-056 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-056
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Office for EU-Contract awarding (FP ECA)
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei IT-Ausschreibungen", ECA-2023-056
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die fachlich-technische Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei europaweiten Vergabeverfahren für Leistungen mit Bezug zur Weiterentwicklung von skalierbarer IT-Infrastruktur.
Das geschätzte Auftragsvolumen ist unter Ziff. 3.1 der Leistungsbeschreibung dargestellt und beläuft sich auf 3.040 PT. Hierbei handelt es sich zugleich um die Höchstmenge.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die fachlich-technische Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei europaweiten Vergabeverfahren für Leistungen mit Bezug zur Weiterentwicklung von skalierbarer IT-Infrastruktur. Bei den auszuschreibenden Projekten, für welche die fachliche-technische Vergabebegleitung und -beratung zu erbringen ist, handelt es sich um IT-Beschaffungsmaßnahmen im Hard- und Softwarebereich (z. B. Cloud- und Hosting-Dienstleistungen, Server- und Storage-Infrastruktur, ClientAusstattung, Datenbank- sowie SaaS-Lösungen).
Die Vergabebegleitungen umfassen primär die nachfolgend benannten Aufgaben und Tätigkeiten:
- Produkt- und herstellerneutrale Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von fachlichen Vergabeunterlagen, v.a. Anforderungserhebung, Erstellung der Leistungsbeschreibung, Begleitung des
strategischen Einkaufs bei der Markterkundung, Beantwortung von fachlichen Fragen bei Bieterfragen innerhalb der Vergabe,
- Beratung hinsichtlich Lösungs- und Service-Qualität, Einhaltung der zeitlichen Rahmenbedingungen,
- Dokumentation der Erkenntnisse und Übergabe der Dokumentation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin.
Dort heißt es:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“