Zuarbeit BNB-Zertifizierung zum Generalplanungsvertrag Gebäudeteil C
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Ruhrstraße 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 03086584780
Fax: +49 03086584790
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Zuarbeit BNB-Zertifizierung zum Generalplanungsvertrag Gebäudeteil C
Zuarbeit BNB-Zertifizierung zum Generalplanungsvertrag Gebäudeteil C
Zuarbeit BNB-Zertifizierung zum Generalplanungsvertrag Gebäudeteil C
Eine Veröffentlichung der Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung unter Ziff. II.1.7) bzw. zum Wert des Auftrags unter Ziff. V.2.4) erfolgt nicht, da eine Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Um das Projektziel der Zertifizierung nach dem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ (BNB)
zu erreichen, ist es erforderlich, dass der Generalplaner Nachweise und Unterlagen beibringt, die
es dem beauftragten BNB-Koordinator ermöglichen, die Planungsbeteiligten in einem
iterativen Prozess zum Erreichen des Ziels (= erfolgreiche Zertifizierung BNB Silber) zu führen.
Es wäre eine Erweiterung des GPV ohne Durchführung eines wettbewerblichen
Vergabeverfahrens um die Nachtragsangebote auch auf Basis von § 132
Abs. 3 GWB zulässig, weil der Gesamtwert der aufeinander folgenden Änderungen
einschließlich des Honorars für die gegenständlichen Nachtragsangebote weniger als 10 % beträgt.
Die Vertragserweiterung basiert auf § 132 Abs. 2 und 3 GWB.
Sofern jedoch das 10-%-Kontingent soweit wie möglich freigehalten werden soll,
ist es auch gut vertretbar, die Vertragserweiterung auf § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
zu stützen.
Wirtschaftliche und technische Gründe, die gegen einen Wechsel des Auftragnehmers sprechen, liegen wie folgt vor:
- Ausufernder Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand aufgrund der bisherigen Planungsergebnisse und erbrachten Leistungen.
- Mit den bei einem Wechsel des AN verbundenen erheblichen Schwierigkeiten sind:
Verzögerungen in der Durchführung des Hauptauftrags mit daraus resultierenden weiteren technischen Schwierigkeiten, komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder notwendig bzw. steigenden Überwachungserfordernissen führen würde.
- Ein dritter Auftragnehmer kann das bisher zwischen Generalplaner, Projektsteuerer und Auftraggeberin erarbeitete, gestalterische Gesamtkonzept nicht erfassen bzw. umsetzen. Durch die bisherige Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie den bisherigen Fortschritt in der Entwurfsplanungsphase ist auch die Planung „aus einer Hand“ für eine optimale Zielerreichung erforderlich.
- Zum Zweck der Einarbeitung müsste die Auftraggeberin nicht vorhandene personelle Kapazitäten zur Verfügung stellen, die für die Projektumsetzung benötigt würden. Darüber hinaus würde ein erhöhter Koordinierungsaufwand für die Auftraggeberin zwischen dem bisherigen Auftragnehmer, der bei der Erstellung der Projektziele, Entwürfe und Strukturierung der Vergabeverfahren mitgewirkt hat, und dem neuen Auftragnehmer entstehen.
-GP ist mit der Sanierungsplanung für die Gebäudeteile E und F beauftragt und
erbringt auch die hierfür erforderlichen Objektüberwachungsleistungen. Die nun mit zu erbringenden zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den zu erbringenden Planungs- und
Objektüberwachungsleistungen vom GP. Deshalb wäre es objektiv unzweckmäßig, einen Dritten mit diesen Leistungen zu beauftragen.
-Vorliegend soll durch die Leistung des Nachtragsangebots die Zertifizierung nach BNB
erreicht werden. Dies stellt eine Verbesserung der ursprünglich beschaffenen Leistung
dar und ist damit erforderlich.
Die Wertgrenze von 50 % gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird ebenfalls eingehalten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Tersteegenstraße 30
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
10 Kalendertage gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB in Verbindung mit § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Postanschrift: Ruhrstraße 2
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3086584780
Fax: +49 3086584790