Bereitstellung und Betrieb eines SD-WAN (Software-Defined WAN) für zentralverwaltete und berufliche Schulen im Land Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 240-753523

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Postanschrift: Bernhard-Weiß-Str. 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/sen/bjf
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung und Betrieb eines SD-WAN (Software-Defined WAN) für zentralverwaltete und berufliche Schulen im Land Berlin

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 240-753523
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72300000 Datendienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Implementierung einer Sicherheitslösung (SD-WAN Dienst), inklusive einer Verwaltungsoberfläche für alle beruflichen und zentral verwalteten Schulen im Land Berlin. Basis

hierfür sind die bestehenden LWL-Breitband-Internetverbindungen (1&1 Versatel Internet-Line), Lieferung und Dienstleistung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Implementierung einer Sicherheitslösung (SD-WAN Dienst) inklusive einer Verwaltungsoberfläche für alle beruflichen und zentral verwalteten Schulen im Land Berlin.

Basis hierfür sind die bestehenden LWL-Breitband-Internetverbindungen (1&1 Versatel Internet-Line) bei den betreffenden Schulen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Werte unter II.1.7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mit pauschal 1 EUR benannt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die von der Ergänzung durch einen SD-WAN Dienst betroffenen Schulen sind bereits einheitlich (auf Grundlage der o.g. vorangegangenen Ausschreibung) mit Leitungen/Anschlüssen von 1&1 Versatel ausgestattet.

Es ist faktisch nicht möglich, ein Drittunternehmen mit der Bereitstellung und dem Betrieb des SD-WAN Dienstes zu beauftragen. Die Leistung ist zwingend mit dem Stellen der Leitungen verknüpft. Damit müssten

neue Leitungen gelegt werden, was zu umfangreichen Baumaßnahmen an den betroffenen Schulen und erheblichen Zusatzkosten führen würde. Es ist Drittanbietern nicht möglich, ein SD-WAN im fremden Netz des aktuellen Leitungsanbieters/Carriers anzubieten, da der Leitungsinhaber dies u.a. aus Sicherheits- und Haftungsgründen nicht zulässt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 240-753523
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung und Betrieb eines SD-WAN (Software-Defined WAN) für zentralverwaltete und berufliche Schulen im Land Berlin

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/01/2024
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: 1&1 Versatel Deutschland GmbH
Postanschrift: Aroser Alle 78
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3081889876
Internet-Adresse: https://www.1und1.net/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der vorliegenden ex-post-Bekanntmachung liegt eine ex-ante-Bekanntmachung gem. §135 Abs. 3 GWB zu Grunde. Diese diente der Sicherstellung größtmöglicher Rechts- und Verfahrenssicherheit, um Marktteilnehmern die geplante Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb frühzeitig transparent bekannt zu machen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Postanschrift
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: k.A.
Ort: k.A.
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann iÜ nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Postanschrift: Bernhard-Weiß-Str. 6
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30902276945
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/bjf/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2024