Bereitstellung und Betrieb eines SD-WAN (Software-Defined WAN) für zentralverwaltete und berufliche Schulen im Land Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 240-753523
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bernhard-Weiß-Str. 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/sen/bjf
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb eines SD-WAN (Software-Defined WAN) für zentralverwaltete und berufliche Schulen im Land Berlin
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Implementierung einer Sicherheitslösung (SD-WAN Dienst), inklusive einer Verwaltungsoberfläche für alle beruflichen und zentral verwalteten Schulen im Land Berlin. Basis
hierfür sind die bestehenden LWL-Breitband-Internetverbindungen (1&1 Versatel Internet-Line), Lieferung und Dienstleistung.
Berlin
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Implementierung einer Sicherheitslösung (SD-WAN Dienst) inklusive einer Verwaltungsoberfläche für alle beruflichen und zentral verwalteten Schulen im Land Berlin.
Basis hierfür sind die bestehenden LWL-Breitband-Internetverbindungen (1&1 Versatel Internet-Line) bei den betreffenden Schulen.
Die Werte unter II.1.7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mit pauschal 1 EUR benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die von der Ergänzung durch einen SD-WAN Dienst betroffenen Schulen sind bereits einheitlich (auf Grundlage der o.g. vorangegangenen Ausschreibung) mit Leitungen/Anschlüssen von 1&1 Versatel ausgestattet.
Es ist faktisch nicht möglich, ein Drittunternehmen mit der Bereitstellung und dem Betrieb des SD-WAN Dienstes zu beauftragen. Die Leistung ist zwingend mit dem Stellen der Leitungen verknüpft. Damit müssten
neue Leitungen gelegt werden, was zu umfangreichen Baumaßnahmen an den betroffenen Schulen und erheblichen Zusatzkosten führen würde. Es ist Drittanbietern nicht möglich, ein SD-WAN im fremden Netz des aktuellen Leitungsanbieters/Carriers anzubieten, da der Leitungsinhaber dies u.a. aus Sicherheits- und Haftungsgründen nicht zulässt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung und Betrieb eines SD-WAN (Software-Defined WAN) für zentralverwaltete und berufliche Schulen im Land Berlin
Postanschrift: Aroser Alle 78
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3081889876
Internet-Adresse: https://www.1und1.net/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der vorliegenden ex-post-Bekanntmachung liegt eine ex-ante-Bekanntmachung gem. §135 Abs. 3 GWB zu Grunde. Diese diente der Sicherstellung größtmöglicher Rechts- und Verfahrenssicherheit, um Marktteilnehmern die geplante Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb frühzeitig transparent bekannt zu machen.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann iÜ nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung.
Postanschrift: Bernhard-Weiß-Str. 6
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30902276945
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/bjf/