Zusätzliche Informationen: Zuschlagskriterien u. deren Bewertung für die Angebotsauswertung: Preis 40 % (max.
Punkte 100, gewichtet: 40) zu den Komponenten: Umbauzuschlag, ggf. Zuschlag oder Abschlag
auf Honorar, Stundensätze, Nebenkostenpauschale, Berechnung Punkte pro Komponente
= (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente minus Preiskomponente des Angebots) : Angebot
niedrigste Komponente x max. Punktzahl pro Komponente. Konzept 60 %, (max. Punkte
100, gewichtet: max. 60) mit Bepunktung der Schwerpunkte: 1. Methodisches Vorgehen
(max. 30 Punkte), 2. Fachkunde und Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation,
Qualitätssicherung, Dokumentation (max. 70 Punkte: Unterpunkt 2.1 30 Punkte, Unterpunkt
2.2 20 Punkte, Unterpunkt 2.3 20 Punkte) Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen
zur Umsetzung der Aufgabenstellung der RV darzustellen. Er soll beschreiben, wie er
beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung
zu gewährleisten. Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die wertungsrelevanten
Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe
nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch
zur späteren Erläuterung im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden. Das
Konzept ist auf max. 5 DIN A4 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand
1,5) darzulegen. Werden mehr als 5 Seiten eingereicht, erfolgt nur eine Wertung der
Seiten 1-5, ebenso werden Anhänge nicht mit in die Wertung einbezogen. Die federführenden
Mitarbeiter für die ausgeschriebenen Leistungen sind namentlich zu benennen. Das Konzept
wird für jeden Unterpunkt mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den max. Punkten pro
Unterpunkt 20/30 (sehr gut) wie folgt durch ein Gremium bewertet. Bewertet wird auf
Ebene der Unterpunkte. Weist das Angebot eine Tendenz zur höheren Notenstufe auf,
behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 20/30 Punkten Zwischenwerte
zu bilden. Hierzu werden zum schon erreichten Wert 1 Punkt addiert. Damit können sich
Zwischenwerte ergeben. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar,
wenn ein Teil des Angebots eine über die eigentlich erreichte Notenstufe hinausgehende
Wirkung in Richtung der anderen Notenstufe hat. Mindestpunktzahl für das Konzept:
Das Konzept muss je Unterpunkt mindestens 1 von maximal 20/30 möglichen Punkten erreichen.
Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend
von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht,
wird das Angebot ausgeschlossen. Bewertung: sehr gut Anwendung bei Schwerpunkt 1.,
2.1 30 Punkte: 27 bis 30 Punkte Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte:
17 bis 20 Punkte Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen
in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute
Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit
des Konzepts, leicht verständlich). Bewertung: gut Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.1
30 Punkte: 23 bis 26 Punkte Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 13 bis
16 Punkte Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in guter
Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit
einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts,
gut geordnet und übersichtlich). Bewertung: befriedigend Anwendung bei Schwerpunkt
1., 2.1 30 Punkte: 19 bis 22 Punkte Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte:
9 bis 12 Punkte Ein Konzept, das teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die
Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise
mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und
Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller
geforderten Angaben). Bewertung: ausreichend Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.1 30
Punkte: 11 bis 18 Punkte Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 5 bis 8
Punkte Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen aufweist, aber
eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (brauchbar strukturierte
Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche
Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, unübersichtlich, ungeordnet, schwer nachvollziehbar
aber vollständig). Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl) Anwendung bei Schwerpunkt
1., 2.1 30 Punkte: 1 bis 10 Punkte Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte:
1 bis 4 Punkte Ein Konzept, das zwar teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen
insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten
lässt (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen,
mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts). 0 Punkte ungenügend:
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.1 30 Punkte: 0 Punkte Anwendung bei Schwerpunkt 2.2,
2.3 bis 20 Punkte: 0 Punkte Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt und keine
ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit
vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des
Konzepts, ungeordnet, unvollständig. Berechnung der Gesamtpunktzahl des Angebots:
60% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Konzept + 40% x Gesamtpunktzahl des Angebots
für Preis Zuschlag: Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl
(gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte
für die Preiskomponenten und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt.
Gleichstand: Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des
Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet
das Los. Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.