Beschreibung: Großprojekt Frankfurt/Main Hbf, Planung Traforäume 50 Hz Die hier zu beauftragende
Leistung betrifft die Objektplanung Gebäude und Tragwerksplanung (Kostengruppe300)
sowie die TGA-Planung HKLS (Kostengruppen 410, 420, 430), Informations- und Fernmeldetechnische
Anlagen (Kostengruppe 450), Förderanlagen (Kostengruppe 460) und Gebäudeautomation
(Kostengruppe 480) von vier Trafostationen, zwei Übergabestationen sowie des Trassensystems
zur Stromversorgung der Stationen im Hauptbahnhof Frankfurt/Main. Es handelt sich
bei der hier ausgeschriebenen Planungsleistung für die Traforäume 50 Hz um eine Erweiterung
des bestehenden Projektes „Frankfurt am Main Hbf – Neuplanung der Haupt- und Sicherheitsstromversorgung
(AV1 50Hz und AV2 50Hz/SV)“. Im speziellen betrift es nachfolgenden Trafostationen:
Trafostation1 (vormals H), Trafostation 2 (vormals HM), Trafostation 6 (vormals HZ),
Trafostation 4 (vormals HS), Übergabestation 30 kV für AV 2 sowie Übergabestation
10 kV für AV 1
Kennung des Verfahrens: 227e69a5-6e6f-4b07-b549-ff5896813bdd
Interne Kennung: 19FEI41176
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60000
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Beschreibung: Großprojekt Frankfurt/Main Hbf, Planung Traforäume 50 Hz Die hier zu beauftragende
Leistung betrifft die Objektplanung Gebäude und Tragwerksplanung (Kostengruppe300)
sowie die TGA-Planung HKLS (Kostengruppen 410, 420, 430), Informations- und Fernmeldetechnische
Anlagen (Kostengruppe 450), Förderanlagen (Kostengruppe 460) und Gebäudeautomation
(Kostengruppe 480) von vier Trafostationen, zwei Übergabestationen sowie des Trassensystems
zur Stromversorgung der Stationen im Hauptbahnhof Frankfurt/Main. Es handelt sich
bei der hier ausgeschriebenen Planungsleistung für die Traforäume 50 Hz um eine Erweiterung
des bestehenden Projektes „Frankfurt am Main Hbf – Neuplanung der Haupt- und Sicherheitsstromversorgung
(AV1 50Hz und AV2 50Hz/SV)“. Im speziellen betrift es nachfolgenden Trafostationen:
Trafostation1 (vormals H), Trafostation 2 (vormals HM), Trafostation 6 (vormals HZ),
Trafostation 4 (vormals HS), Übergabestation 30 kV für AV 2 sowie Übergabestation
10 kV für AV 1
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-16+01:00
Enddatum: 2020-03-14+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Station&Service AG (Bukr 11)
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Angebot:
Kennung des Angebots: 2019594981
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 0EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - ING. FTG-Ingenieurgesellschaft für - Technische Gebäudeausrüstung mbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 2019-12-05+01:00
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-06+01:00
7. Änderung
Abschnittskennung: 585190-2019
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den
ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 19FEI41176_92278947_NT09: Die bereits erstellte Planung ist auf Grundlage der 50Hz-Planung
für HBF 5 anzupassen. Aus der geänderten 50Hz-Planung ergibt sich durch die Reduktion
einer Trafozelle ein geänderter Raumbedarf. Dieser ist in bereits erstellt Hochbauplanung
einzuarbeiten.
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Aufgrund der Komplexität der Gesamtplanung führt ein Wechsel des AN zu Verlust der
Synergieeffekt und zu zeitlichen Zwängen. Eine Abtrennung der Nachtragsleistung von
der Gesamtplanung ist technisch nur mit sehr hohem Aufwand verbunden, da die angebotenen
Leistung nicht klar von den bereits erstellten Planungen abzugrenzen ist. Die Schnittstellen
lassen sich nicht klar definieren. Die Leistungen greifen ineinander. Ein Wechsel
würde die Leistungsbetreuung und Mängelansprüche gegenüber dem AN sehr erschweren,
wodurch die Leistung nicht rechtzeitig erbracht werden kann. Hinzu kommt, dass für
die Umplanung eine umfangreiche Einarbeitung in die umfangreiche bereits erstellte
Gesamtplanung notwendig ist, und die Grundlagen erneut erarbeitet werden müssten.
Dies würde zu zeitlichen Zwängen der Gesamtmaßnahme führen und die Kosten enorm erhöhen.