Zusätzliche Informationen: Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer
(pro Los). _______ a) Zwingende Vorgabe zur Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebote
Bewerber wenden sich bitte per Mail unter Angabe des Firmennamens, Ansprechpartner
(inkl. Telefonnummer und E-Mail Adresse) und der Steueridentifikationsnummer an den
genannten Kontakt, um Informationen zum Zugriff auf die Ausschreibung auf der Ariba-Plattform
zu erhalten. Den Bewerbern wird empfohlen, diesen Zugang so bald wie möglich zu beantragen
und auf Ariba auf „Teilnahme beabsichtigen“ zu klicken, um Erläuterungen von der Beschaffungsstelle
zu erhalten. Die Beschaffungsstelle garantiert Bewerbern, die weniger als 72 Stunden
vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge Zugriff zu Ariba beantragen,
nicht, Ariba-Anmeldedaten vor Abgabeschluss bereitzustellen. Der Bewerber ist allein
dafür verantwortlich, rechtzeitig Zugang zur Ariba-Plattform zu beantragen. Der Auftraggeber
übernimmt keine Verantwortung für Probleme mit der Ariba-Plattform. Jeder Antrag,
der nicht korrekt über Ariba eingereicht wird, wird abgelehnt. _______ b) Interessierte
Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist
via ARIBA-Plattform mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw.
Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form über die
Nachrichtenfunktion der ARIBAPlattform zur Verfügung gestellt. Alle interessierten
Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die Fragen und Antworten bei der Abfassung
ihres Teilnahmeantrags sowie Angebotes zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss
vom Verfahren führen. _______ c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags:
c. 1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letzten vom Bewerber erhältlichen testierten
Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufor-dern.
c. 2) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärun-gen/Nachweise
auf Deutsch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt
werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer
Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Ver-gleichbarkeit
besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizulegen. c. 3) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit
dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und
vollständig ausgefüllte Bewerberge-meinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der
Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht
ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Los 1-3 Auswahlkriterium
"Eignung zur Berufs-ausübung" sowie Auswahlkriterium "Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen
und Nach-weise unter Auswahlkriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"
gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht
und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied
vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen
und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung
zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gel-ten im Übrigen die gleichen Regeln wie
für Bewerber. c. 4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung
anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine
Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine
konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung
an den Bewerber verleihen (Eignungsverlei-her und Nachunternehmer), als auch - sofern
möglich - solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung
vorsehen möchte (Nachun-ternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name
und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den
das andere Unternehmen vorgesehen ist. _______ Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Postanschrift: Martin-Luther-Str.
105 Ort: Berlin Postleitzahl: 10825 Land: Deutschland Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen zur Einlegung
eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird
diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabga-be gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rü-ge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. _______ Sofern es zu einer Verhandlungsrunde
kommen sollte, behält sich der Auftraggeber vor auf Grundlage der bekanntgegebenen
Zuschlagskrite-rien eine Reduktion des Bieterkreises vorzunehmen und lediglich mit
den wirtschaftlichsten Bietern zu verhandeln.