Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 14TEI09642
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Postanschrift: Stühlinger Straße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist
fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2
GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist
kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph
Postanschrift: Stühlinger Straße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland
Nachtrag 56: Die Lage der Entrauchungsöffnungen haben sich geändert. Für die neue Lage ist die Tragwerksplanung im Bereich der
Öffnungen erneut auszuführen, um die mit der nuene Lage verbundenen Randbedingungen zu erfassen und zu berücksichtigen.
Im weiteren hat sich die Menge der Kernbohrungen für die Wand- und Deckendurchführungen erhöht. Die enstprechenden
Nachrechnungen für die Bestandssubstanz ist für die zusätzlichen Kernbohrungen auszuführen.
Aufgrund der Komplexität und Umfang der Planung führt ein Wechsel des AN zu Verlust der Synergieeffekt und zu zeitlichenZwängen. Im Weiteren ist der AN vollumfänglich in die bisherige Planung eingebunden und muss sich nicht zeitaufwendig in diesehr komplexen Zusammenhänge der Baumaßnahme und die Örtlichkeiten einarbeiten. Der AN besteht aus einerPlanungsgemeinschaft zweier Planungsbüros. Ein Wechsel würde die Leistungsbetreuung und Mängelansprüche gegenüber demAN sehr erschweren, eine Klare Schnittstelle ist für die Nachtragsleistungen gegenüber den Leistungen des Vertrages ist nicht zudefinier. Die Planungen greifen eng ineinader. Ein Wechsel würde zu zeitlichen Zwängen der Gesamtmaßnahme führen und dieKosten enorm erhöhen.