Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 14TEI09642
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Michaela Redies, Jennnifer Bub
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Postanschrift: Stühlinger Straße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist
fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2
GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist
kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph
Postanschrift: Stühlinger Straße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland
Nachtrag 61: Die Ausführungsplanung für die Wandbekleidung im Bereich der Treppenanlage zur U-Bahn ist anzupassen. Die Flächen werden
aus dem Werbekonzept der B-Ebene herausgenommen. Die Wandgestaltung wird in Abstimmung mit der VGF nachträglich
geändert. Die Flächen sind der VGF Frankfurt zugeordnet.
Die Leistungen sind nicht ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen von den Leistungen des Hauptauftrages zu trennen.Eine Vergabe an eine zusätzlichen Planer ist unwirtschaftlich, da eine erneute Grundlagenermittlung erfolgen müsste. Dies nimmtZeit und somit auch Geld in Anspruch.