Deutschland - Betriebliche Qualitätskontrolle - 21FEA51733 - Qualitätssicherung - Lieferantenentwicklung und -stabilisierung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: 21FEA51733 - Qualitätssicherung - Lieferantenentwicklung und -stabilisierung
Beschreibung: Qualitätssicherung - Lieferantenentwicklung und -stabilisierung Der Auftraggeber beabsichtigt
mengenoffene Rahmenverträge zu schließen. Den nachfolgend genannten geschätzten Gesamtwert
liegen Ableitung der Vergangenheit zugrunde. Eine Projektion auf die Zukunft ist nur
bedingt möglich, daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, mehr oder weniger
als die unter geschätzter Gesamtwert genannte Summe zu beauftragen. Es handelt sich
bei dem Schätzwert und dem als Höchstwert genannten Wert nicht um Mindestabnahmewerte.
Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht
daher in Hinblick auf diese Werte keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung
bzw. Vergütung.
Kennung des Verfahrens: 137a7e7a-f08b-406c-92e1-44922f60ed38
Vorherige Bekanntmachung: 410713-2022
Interne Kennung: 21FEA51733
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Titel: 21FEA51733 - Qualitätssicherung - Lieferantenentwicklung und -stabilisierung
Beschreibung: Qualitätssicherung - Lieferantenentwicklung und -stabilisierung Der Auftraggeber beabsichtigt
mengenoffene Rahmenverträge zu schließen. Den nachfolgend genannten geschätzten Gesamtwert
liegen Ableitung der Vergangenheit zugrunde. Eine Projektion auf die Zukunft ist nur
bedingt möglich, daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, mehr oder weniger
als die unter geschätzter Gesamtwert genannte Summe zu beauftragen. Es handelt sich
bei dem Schätzwert und dem als Höchstwert genannten Wert nicht um Mindestabnahmewerte.
Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht
daher in Hinblick auf diese Werte keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung
bzw. Vergütung.