Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Geeignete Referenzen aus
den letzten 3 Jahren betreffend Betreiberleistungen für vergleichbare soziale Einrichtungen.
Zu jedem Referenzobjekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen: - Angabe des
Objektes mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort, - Art der Unterkunft, - Kapazität der
Einrichtung (Angabe in Plätzen, bei Arge oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils),
- Auftragsgegenstand, - Anzahl des eingesetzten Personals und deren Qualifikation,
- Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr), Kurzbeschreibung des
erbrachten konkreten Leistungsspektrums (als vergleichbare Leistungen werden die in
der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 des Betreibervertrags) beschriebenen
Aufgaben angesehen (insbesondere Leistungen bzgl. der Verwaltung, Aufnahme und Unterbringung
von Personen, soziale Beratung und Betreuung, Versorgung, Bewirtschaftung der Einrichtung),
- Auftraggeber mit Anschrift (vgl. Vordruck 1). (Zu diesem Punkt liegt eine Mindestanforderung
vor, siehe Eignungskriterien und Mindestanforderungen) 2) Erklärung, aus der die durchschnittliche
jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist
(Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu: - Anzahl Beschäftigte insgesamt, - Anzahl
der Mitarbeiter*innen mit der Qualifikation zur Einrichtungsleitung, - Anzahl der
Sozialarbeiter*innen, - Anzahl der Psychologen*innen, - Anzahl der Mitarbeiter*innen
mit der Qualifikation zum Sozialbetreuer/ zur Sozialbetreuerin, - Anzahl der Mitarbeiter*innen
mit der Qualifikation zum Kinderbetreuer/ zur Kinderbetreuerin, - Anzahl der Mitarbeiter*innen
im kaufmännischen Bereich, - Anzahl der Mitarbeiter*innen im technischen Bereich (vgl.
Vordruck 1). 3) Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung (vgl.
Vordruck 1); 4) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge
vergeben werden sollen; Geforderte Mindeststandards: Mindestens 2 unterschiedliche
Referenzen jeweils auf Beratungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in vergleichbaren
sozialen Einrichtungen mit temporärer oder dauerhaften Beherbergung / Unterbringung
von Personen, - Das Leistungsende darf jeweils nicht vor dem Jahr 2021 liegen, - Der
Leistungszeitraum muss jeweils mindestens neun Monate betragen haben. - Der Leistungszeitraum
muss jeweils mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen
werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet
ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung)
erbracht werden.