Pflege und Erweiterung Schriftgut
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Potsdamer Straße 60
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf - Vergabe
E-Mail:
Fax: +49 3026485-1805
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege und Erweiterung Schriftgut
Pflege und Erweiterung Schriftgutvorlagen bei degewo
- Programmierung neuer BDS-Vorlagen (ehemalig BDA-Vorlagen) im System
- Anpassungen/Pflege und Wartung von Vorlagen durch Gesetzesänderungen bzw. interner Festlegungen
- Programmierung der BDS-Vorlagen als Schnittstelle zum vorhanden ERP-System
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Ursprungsvertrag aus 2017 lag vom Auftragswert unterhalb des EU-Schwellenwertes. Innerhalb des Vertragszeitraumes haben sich die Word- und BES Vorlagen nahezu verdoppelt und damit hat sich auch der Pflegeaufwand erhöht und
es sind durch Anforderungen aus den einzelnen Fachbereichen von degewo neue Vorlagen hinzugekommen. Der Vertragszeitraum endete mit entsprechenden Nachträgen zum 31.12.2023.
Im Rahmen der bisher erbrachten Leistungen hat sich die Firma office network ein umfangreiches Wissen zu den eingesetzten Systemen und Anwendungen, die mit dem Schriftgut über Schnittstellen verknüpft sind, den Prozessabläufen und dem degewo spezifische Corporate Design angeeignet. Dadurch ist die Firma in der Lage notwendige Anpassungen und Weiterentwicklungen eigenständig auf Basis der gestellten Anforderungen kurzfristig und qualitätsgerecht umzusetzen. Zur Sicherstellung der Pflege und Erweiterung des Schriftgutes sowie der Schnittstellen zu bestehenden Anwendungen wird vorgeschlagen, mit der Firma office network eine Vertragsanpassung des bestehenden Vertrages um eine Verlängerung um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2025 zu vereinbaren. Trotz der Umstellung auf das CCM Systems benötigen wir in der Umstellungsphase weiterhin die Unterstützung bei den Schriftgut Vorlagen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Großbeerenstraße 1096
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden,
wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland