Beschreibung: Die Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW), die Stromnetz Hamburg GmbH (SNH), die Gasnetz
Hamburg GmbH (GNH), die Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) und die Hamburger Stadtentwässerung
AöR (HSE) sind Betreiber der Netzinfrastruktur in den Bereichen Trinkwasser, Strom,
Gas, Fernwärme und Abwasser in der Freien und Hansestadt Hamburg. In Anbetracht der
Drucksache 21/15573 Verkehrsflussoptimierung durch verbesserte Koordinierung des Hamburger
Senats sind die Vertragspartner bestrebt, ihre Baustellenzeiten zu verkürzen, um somit
den Eingriff in den Verkehrsraum der Metropole Hamburg zu verringern. Aus diesem Grund
wird ein gemeinsamer Rahmenvertrag für Planungsleistungen bei Kooperationen ausgeschrieben.
Der Rahmenvertrag soll zur Anwendung kommen, wenn sich mindestens zwei der genannten
Unternehmen an einem Projekt beteiligen wollen. Die Rahmenvertragslaufzeit beträgt
4 Jahre und enthält eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr
(Bitte beachten Sie diesbezüglich die Lohngleitklausel im jeweiligen Vertragsentwurf).
Der Rahmenvertrag wird in 6 Losen durch die SNH ausgeschrieben: Das Los 1 für gemeinschaftliche
Leistungen, das Los 2 für HWW-spezifische Leistungen, das Los 3 für GNH-spezifische
Leistungen, das Los 4 für HEnW-spezifische Leistungen, das Los 5 für HSE-spezifische
Leistungen und das Los 6 für SNH-spezifische Leistungen. Für die Lose 2-6 wird angestrebt,
eine Anzahl von zwei Auftragnehmern vertraglich zu binden. Für das Los 1 wird die
vertragliche Verpflichtung von drei Auftragnehmern angestrebt. Die Auftraggeber sind
bestrebt, auf eine gleichmäßige Auslastung unter den Auftragnehmern jeden Loses zu
achten. Für Leistungen des Auftragnehmers in einem konkreten Projekt erfolgt ein Abruf
im Einzelfall durch den jeweiligen Auftraggeber. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt
entsprechend dem Abruf an den jeweiligen Auftraggeber des Abrufs. Auftraggeber Los
1: Gemeinsame Leistungen Der Rahmenvertrag wird mit der SNH geschlossen. Aus diesem
Rahmenvertrag können aber gleichberechtigt die Partner HWW, GNH, HEnW und HSE eigenständig
abrufen, ohne dass eine anteilige Aufteilung des Auftragswertes zwischen den Partnern
erfolgt. Die abrufende Partei ist für das konkrete Projekt Auftraggeber, Ansprech-
und Abrechnungspartner für den Auftragnehmer. Lose 2-6: Spezifische Leistungen Die
Rahmenverträge für die spezifischen Lose 2, 3, 4 und 5 werden von SNH im Namen und
auf Rechnung für den jeweiligen Partner geschlossen. Der jeweilige Partner wird nach
Abschluss der Vergabe Auftraggeber, Ansprech- und Abrechnungspartner für den Auftragnehmer
und ist entsprechend berechtigt, unabhängig von SNH Abrufe zu tätigen. Für das Los
6 ist SNH Auftraggeber, Ansprech- und Abrechnungspartner für den Auftragnehmer und
entsprechend abrufberechtigt.