Beschaffung einer datenbasierten Kodierunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: Vivantes - DBK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Aroser Allee 72-76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer datenbasierten Kodierunterstützung
Ausschreibungsgegenständlich ist eine Software für eine datenbasierte Kodierunterstützung und -analyse.
Für Einzelheiten wird auf die II.3_Leistungsbeschreibung und den II.2.4_ANforderungskatalog verwiesen.
Der Auftraggeber kann optional Schulungsleistungen, optionale Leistungen und weitere Leistungen auf Abruf beauftragen. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem EVB-IT Systemvertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer datenbasierten Kodierunterstützung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in II.1.7) und V.2.4) gemachten Angaben entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Es wird auf § 39 Abs. 6 VgV hingewiesen.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
(1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind über die Vergabeplattform gegenüber der unter Ziffer 2 genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 GWB.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.
(3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/