Deutschland - Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen - U4 Horner Geest - Ersatzpflanzungen und Landschaftsbauarbeiten
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: U4 Horner Geest - Ersatzpflanzungen und Landschaftsbauarbeiten
Beschreibung: Pflanzarbeiten in Grünflächen und Wegebauarbeiten in Parkflächen im Zusammenhang mit
der Weiterführung der U-Bahn-Linie 4 auf die Horner Geest im Hamburg.
Kennung des Verfahrens: d0569818-1aeb-4402-ba89-15e74cfa035c
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Titel: U4 Horner Geest - Ersatzpflanzungen und Landschaftsbauarbeiten
Beschreibung: Umfang der ausgeschriebenen Leistung: Lieferung und Entwicklungs-Pflegearbeiten von
jeweils ca.: 185 St. Gehölzen 64 St. Solitärsträuchern 1.435 St. Kleinsträuchern 1.750
St. Bodendeckern Wegebauarbeiten in Parkflächen ca.: 1.810m2 Wassergebundene Wegedecke
Beschreibung des Bauprojektes und der ausgeschriebenen Leistung: Die Hamburger Hochbahn
baut momentan eine Verlängerung der U4 um den Stadtteil Horn an das U-Bahn-Netz anzuschließen.
Hier sollen mehrere neue Haltestellen entstehen. Der Baubeginn war 2020 und 2026 sollen
die neue U-Bahn eröffnet werden. Um die Verlängerung des U-Bahn-Tunnel zu gewährleisten
mussten oberflächlich mehrere Grünflächen genutzt, ab - und aufgerissen werden. Da
in mehreren Bereichen die Arbeiten im Jahr 2024 abgeschlossen sind sollen die Flächen
hier wiederhergestellt werden. Dieses Leistungsverzeichnis bildet dabei die Pflanzungen
von Bäumen, Sträuchern und Bodendecker ab sowie die Wiederherstellung der Wegeflächen
in zwei Teilbereichen. Die Leistung erstreckt sich über mehrere Teilbereiche. In den
ersten drei Teilbereichen wird nur gepflanzt - Baumgruben sind als Vorleistung schon
hergestellt. In den letzten beiden Teilbereichen sind neben den Pflanzungen auch Oberflächen
wiederherzustellen. Die Ausführungszeiträume unterscheiden sich in den Teilbereichen.
Während die Teilbereiche 1,2,3 und 5 im Herbst 2024 zu bearbeiten sind, kann der Teilbereich
4 erst im Jahr 2025 hergestellt werden.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: 01. Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister.
Beschreibung: Zu 01. Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: 02. Keine Eintragung im Gewerbezentralregister, die die Eignung oder Zuverlässigkeit
des Bewerbers in Frage stellt.
Beschreibung: Zu 02. Vorlage eines Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister. dieser
darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein. Im Falle einer vorhandenen
Eintragung zusätzlich Vorlage einer Eigenerklärung, welche geeigneten Gegenmaßnahmen
getroffen worden sind.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 03. Einhaltung der Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern und Abgaben.
Beschreibung: Zu 03. Vorlage einer Bescheinigung des Finanzamtes. Diese darf zum Zeitpunkt der Bewerbung
nicht älter als ein Jahr sein.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: 04. Anmeldung des Wirtschaftsteilnehmers bei der Berufsgenossenschaft.
Beschreibung: Zu 04. Vorlage eines Nachweises über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Dieser
darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: 05. Es dürfen grundsätzlich keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen.
Beschreibung: Zu 05. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Unternehmen werden ausgeschlossen,
wenn mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des
§125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 06. Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung zu marktüblichen Bedingungen mit einer
Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 1 Mio. EUR und für sonstige Schäden
mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR vorliegen.
Beschreibung: Zu 06. Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 07. Im Auftragsfalle darf nur Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter,
Vorarbeiter) eingesetzt werden.
Beschreibung: Zu 07. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 08. Der Bewerber oder sein Rechtsvorgänger muss in Bezug auf den Zeitpunkt der Bewerbung
in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Projekte mit Referenzanlagen ausgeführt haben,
die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Beschreibung: Zu 08. Vorlage einer Auflistung von Leistungen, die der Bewerber in den letzten 5
Jahren ausgeführt hat und mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Hierbei
sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen. Hierbei ist jeweils der Auftraggeber
mit Ansprechpartner, das Auftragsvolumen und der Eigenanteil anzugeben sowie sind
die Leistungen kurz zu beschreiben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 09. Der Teilnehmer darf kein russischer Staatsangehöriger oder eine natürliche oder
juristische Person gemäß beigefügter Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 08. April 2022 sein.
Beschreibung: Zu 09. Vorlage der vom Teilnehmer ausgefüllten und rechtsverbindlich signierten Eigenerklärung
zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Es ist beabsichtigt, den Zuschlag auf das Angebot mit dem nach den Vergabeverhandlungen
niedrigsten Preis zu erteilen.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Es werden nur Bieter für das Verhandlungsverfahren zugelassen, die im Teilnahmewettbewerb
ihre Eignung nachgewiesen und somit ihre Qualifikation nachgewiesen haben. Der Preis
ist als einziges Kriterium für eine Zuschlagsentscheidung ausreichend, eine Gewichtung
entfällt somit.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-06+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1.) Anforderung an Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft
mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine
von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind, - in der ein bevollmächtigter Vertreter
benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung
nicht mit Angebotsabgabe eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
2.) Teilnahmeanträge: Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag
vollständig einzureichen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Die Angaben und Nachweise entsprechend den in dieser Bekanntmachung genannten Teilnahmebedingungen
sind nach der dort genannten Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Unternehmen,
die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten
Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Dokumente ihres Herkunftslandes
vorlegen. Sämtliche Angaben und Nachweise sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung
in die deutsche Sprache, vorzulegen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe beigefügte Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Finanzielle Vereinbarung: siehe beigefügte Allgemeine Auftragsbedingungen des Auftraggebers
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg