Zusätzliche Informationen: Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich
die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist
eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital
über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich,
Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren
von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. a) Der Auftraggeber
(AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen
im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft
für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Bieter od. Bietergemeinschaften, welche
sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für
die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit
Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung
der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich
abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen
wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche
oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass
es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so istdurch dieses ausdrücklich zu bestätigen,
dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die
diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in
deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe. e) Die
Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt
der Anpassung und Aktualisierung. f) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei
wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer
losweisen Vergabe gilt der voranstehende Vorbehalt für jedes Los. Der AG behält sich
vor, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. g) Datenschutz:
Der Bieter hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer
geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung
personenbezogener Daten an den AG trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von
Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). h) Objektive Teilnahmeregeln Der
AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der AG wird anschließend die vollständigen
Eignungsunterlagen inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung
etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger
Mindestanforderungen wird der AG inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung
des Bieters nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die
grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn
einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe
in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen
wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen
Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Zusätzlich zu den geforderten
Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen
Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der
vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die geforderten Eignungsunterlagen
nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen
nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.