Zusätzliche Informationen: 1.Die Vergabeunterlagen können unter dem angegebenen Link heruntergeladen werden.
                                                      2.Rückfragen zu der Bekanntmachung müssen nur beantwortet werden, wenn sie unter Angabe
                                                      der Auftragsbezeichnung ("Busbeschaffung 2023") schriftlich bis spätestens zwei Wochen
                                                      (Zugang bei der Auftraggeberin) vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge
                                                      bei der Auftraggeberin unter Verwendung der in Abschnitt I.1.) aufgeführten Kontaktdaten
                                                      gestellt werden. Außerdem müssen Rückfragen zu Inhalten von Antworten auf Rückfragen
                                                      oder Rügen oder sonstigen Mitteilungen der Auftraggeberin, die nach dem letzten Termin
                                                      für den Eingang von Rückfragen versandt werden, beantwortet werden, wenn sie der Auftraggeberin
                                                      innerhalb von zwei Tagen nach der jeweiligen Antwort / Mitteilung unter Verwendung
                                                      der eben genannten Kontaktdaten gestellt werden. Spätere Rückfragen können noch beantwortet
                                                      werden, wenn dies unter Abwägung der Interessen der Bewerber am Erhalt entsprechender
                                                      Auskünfte und dem Interesse der Auftraggeberin an einer Durchführung des Teilnahmewettbewerbs
                                                      in der in dieser Bekanntmachung genannten Frist aus Sicht der Auftraggeberin geboten
                                                      erscheint. 3.Die Auftraggeberin wird alle fristgerecht eingegangenen Bewerberanfragen
                                                      spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages beantworten.
                                                      Antworten auf Rückfragen oder Rügen sowie weitere Mitteilungen der Auftraggeberin
                                                      werden, soweit sie Informationen enthalten, die für alle Bewerber von Interesse sind,
                                                      veröffentlicht. Eine gesonderte Mitteilung über entsprechende Veröffentlichungen erfolgt
                                                      nicht. Alle Bewerber sind gehalten, sich selbständig und aktuell über den Inhalt der
                                                      eben genannten Internetseite zu informieren. Soweit technische Probleme beim Zugang
                                                      zu der Internetseite auftreten, hat sich der betroffene Bewerber unverzüglich unter
                                                      Verwendung der in Abschnitt I.1 genannten Kontaktdaten an die Auftraggeberin zu wenden.
                                                      4.Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der in der Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge
                                                      der Angaben und Nachweise zu fertigen. 5.Die sonstigen genannten Nachweise und Erklärungen
                                                      müssen nicht im Original vorgelegt werden, es sei denn die in der Urkunde genannte
                                                      Erklärung ist nur im Original gültig; die Vorlage von einfachen Kopien ist ansonsten
                                                      ausreichend. 6.Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen
                                                      Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 7.Kosten/Aufwendungen
                                                      für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden nicht erstattet. 8.Die Auftraggeberin
                                                      behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende
                                                      Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch
                                                      auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin
                                                      aus Gründen der Gleichbehandlung solche Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen.
                                                      Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Angaben, Erklärungen
                                                      und Nachweise enthalten, werden nicht zum weiteren Vergabeverfahren zugelassen. Hat
                                                      die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Angaben, Nachweise und Erklärungen
                                                      Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann sie den Bewerber zur Erläuterung der von
                                                      ihm eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer,
                                                      ursprünglich nicht geforderter, Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich die
                                                      Auftraggeberin auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten
                                                      Angaben, Erklärungen und Nachweise Nachforderungen vor. 9.Mehrere Bewerber können
                                                      sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft
                                                      eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem
                                                      nachfolgenden Inhalt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: a.Benennung sämtlicher
                                                      Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit
                                                      Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie Email-Adresse. b.Bekanntgabe eines für
                                                      alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren
                                                      und den Abschluss und die Durchführung des zur Vergabe anstehenden Vertrages, ·Erklärung,
                                                      dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. 10.Im Hinblick
                                                      auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft
                                                      zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft
                                                      (später ggf. Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen
                                                      zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss.
                                                      Sofern einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche
                                                      (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig,
                                                      sofern - objektiv - ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner
                                                      betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der
                                                      Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die
                                                      Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den
                                                      Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen
                                                      Unternehmen besteht. Bei Bedarf ist die Auftraggeberin berechtigt, die Bewerbergemeinschaft
                                                      aufzufordern, zusätzlich geeignete und nachprüfbare Angaben hierzu anhand objektiver
                                                      Kriterien glaubhaft zu machen und entsprechende Unterlagen vorzulegen. 11.Die Anforderungen
                                                      der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die
                                                      geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen für die Zuverlässigkeit sind von jedem
                                                      Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise, Angaben und Erklärungen
                                                      für die wirtschaftliche und die technische Leistungsfähigkeit müssen lediglich für
                                                      mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Hier ist es ausreichend
                                                      wenn die Anforderungen durch alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder gemeinsam erfüllt
                                                      werden. 12.Die Auftraggeberin behält sich vor, im Zuge des Teilnahmewettbewerbes die
                                                      Anzahl der Bewerber so weit zu begrenzen (auf bis 5 Bewerber), dass ein angemessenes
                                                      Verhältnis zwischen den Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung
                                                      notwendigen Ressourcen sichergestellt ist (45 Abs. 3 SektVO) und nur diese Bewerber
                                                      zu Verhandlungen und zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen
                                                      von mehr als 5 Bewerbern nimmt die Auftraggeberin ein Auswahlverfahren vor. Dabei
                                                      werden die Kriterien der hochgeladenen Wertungsmatrix angewendet.