Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt
                                                      neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
                                                      2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens
                                                      begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
                                                      angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren
                                                      ITD2-0545-2023 bewerben. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst mit dem Angebot
                                                      (voraussichtliche Angebotsfrist: 05.10.2023, 12:00) einzureichen. 3. Die Übermittlung
                                                      von Bewerber- und Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktionalität
                                                      der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme
                                                      (vgl. Ziff. II.1.1)) zu erfolgen. Auskünfte zum Vergabeverfahren (Bewerberfragen)
                                                      werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 07.09.2023 an die
                                                      unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
                                                      (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen
                                                      nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird
                                                      etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern
                                                      zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen,
                                                      auf der Plattform AI veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich
                                                      den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des
                                                      AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber
                                                      sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch
                                                      die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere
                                                      Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenz stimmt
                                                      der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern
                                                      zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden
                                                      EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
                                                      Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
                                                      Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6.
                                                      Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine
                                                      Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern
                                                      der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
                                                      Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
                                                      Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall
                                                      der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
                                                      Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag
                                                      einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
                                                      bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
                                                      in einem gesonderten Formular vorzulegen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung
                                                      folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der
                                                      BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
                                                      Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
                                                      inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und
                                                      kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
                                                      Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
                                                      7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich
                                                      der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
                                                      auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen)
                                                      zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten
                                                      Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen,
                                                      als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der
                                                      Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen
                                                      Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte
                                                      Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei
                                                      einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche
                                                      oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass
                                                      es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend
                                                      dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
                                                      Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
                                                      wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
                                                      (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch
                                                      dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall
                                                      erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 8. Der Auftraggeber hat
                                                      für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung
                                                      der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen.
                                                      Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Die Teilnahmeanträge
                                                      müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform
                                                      eingereicht werden. Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise
                                                      (s. Ziffer III.1) eingereicht werden. 09. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist:
                                                      05.10.2023, 12:00 Uhr Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis
                                                      einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen erfüllt;
                                                      ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis
                                                      vorgesehen ist. Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung (Anforderungen der BVG)
                                                      nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Auskünfte zum Inhalt der Vergabeunterlagen
                                                      (Bieterfragen) werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 02.10.2023
                                                      an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
                                                      (vgl. Ziff. I.3). eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen
                                                      nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet. Die BVG behält
                                                      sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen. Sofern
                                                      der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den Bieterkreis aufgrund einer ersten
                                                      Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien reduzieren und die drei bestplatzierten
                                                      bzw. die darüber hinausgehend punktgleichen Bieter zum Verhandlungsgespräch einladen.
                                                      Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 30.10.2023 bis
                                                      31.10.2023 statt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter
                                                      aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann
                                                      gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. 10. Datenschutz: Der Bewerber
                                                      hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes
                                                      sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für
                                                      die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die
                                                      datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen
                                                      (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).