Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt
neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens
begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren
ITD2-0545-2023 bewerben. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst mit dem Angebot
(voraussichtliche Angebotsfrist: 05.10.2023, 12:00) einzureichen. 3. Die Übermittlung
von Bewerber- und Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktionalität
der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme
(vgl. Ziff. II.1.1)) zu erfolgen. Auskünfte zum Vergabeverfahren (Bewerberfragen)
werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 07.09.2023 an die
unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
(vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen
nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird
etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern
zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen,
auf der Plattform AI veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich
den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des
AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber
sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch
die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenz stimmt
der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern
zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden
EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine
Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern
der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall
der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag
einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
in einem gesonderten Formular vorzulegen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung
folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der
BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und
kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich
der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen)
zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten
Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen,
als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der
Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte
Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei
einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche
oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass
es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch
dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall
erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 8. Der Auftraggeber hat
für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung
der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen.
Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Die Teilnahmeanträge
müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform
eingereicht werden. Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise
(s. Ziffer III.1) eingereicht werden. 09. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist:
05.10.2023, 12:00 Uhr Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis
einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen erfüllt;
ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis
vorgesehen ist. Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung (Anforderungen der BVG)
nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Auskünfte zum Inhalt der Vergabeunterlagen
(Bieterfragen) werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 02.10.2023
an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
(vgl. Ziff. I.3). eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen
nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet. Die BVG behält
sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen. Sofern
der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den Bieterkreis aufgrund einer ersten
Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien reduzieren und die drei bestplatzierten
bzw. die darüber hinausgehend punktgleichen Bieter zum Verhandlungsgespräch einladen.
Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 30.10.2023 bis
31.10.2023 statt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter
aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann
gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. 10. Datenschutz: Der Bewerber
hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für
die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die
datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen
(z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).