Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: • Leistungsphasen 3, 4 (teilweise), 5-8 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG
1-8, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin
festzulegenden Stufen), -Besondere Leistungen als optionale Beauftragung durch Bestimmung
des AG: • Detaillierte Betriebskostenberechnungen, • Erstellen des technischen Teils
eines Raumbuchs, • Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, z.B. für
Stoffbilanzen etc., • Berechnung von Lebenszykluskosten, • Aufstellen einer gewerkeübergreifende
Brandschutzmatrix, • Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuchs, • Anfertigung
von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm, • Leerrohrplanung
mit besonderem Aufwand (z.B. bei Sichtbeton oder Fertigteilen), • Aufstellen der Leistungsbeschreibung
mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung, • Fortschreiben
der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand,
• Zuarbeit der notwendigen Unterlagen für den Verwendungsnachweis, • Überwachung der
Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, • Weitere Besondere Leistungen in
allen Leistungsphasen Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8, als optionale
Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden
Stufen).