Deutschland - Rechnungslegung und -prüfung - Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Erstellung eines Antrags auf einen Finanzbeitrag aus der Reserve der ‚Brexit-Anpassungsreserve‘, speziell Rechnungslegung

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Erstellung eines Antrags auf einen Finanzbeitrag aus der Reserve der ‚Brexit-Anpassungsreserve‘, speziell Rechnungslegung
Beschreibung: Ein Auftragnehmer (AN) soll bei der Erstellung des Antrags auf einen Finanzbeitrag aus der Brexit-Anpassungsreserve unterstützen. Der AN soll schwerpunktmäßig die Rechnungslegung eigenständig durchführen. Die Übermittlung der Finanzdaten an die Europäische Kommission obliegt dem Auftraggeber (AG); eine Unterstützung durch den AN erfolgt nach Absprache. In diesem Rahmen obliegen dem AN konkret folgende Aufgaben (Leistungsbausteine), bei denen die im Verwaltungs- und Kontrollsystem beteiligten Strukturen und Abläufe zu berücksichtigen sind: 1. Prüfung der für die Rechnungslegung erforderlichen Daten und Informationen bei den sogenannten „zwischengeschalteten Stellen“ auf Ressortebene. „Zwischengeschalteten Stelle“ auf Ressortebene sind die im jeweiligen Ressort zuständigen Stellen für die Verwaltung der BAR. Sie sind sowohl in der Interministeriellen Vereinbarung zwischen BMWK und den Bundesressorts bzw. der Verwaltungsvereinbarung mit dem jeweiligen Bundesland sowie aus der Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems enthalten. 2. Erstellung des Antrags auf einen Finanzbeitrag aus der BAR einschließlich der Angaben zur Rechnungslegung gem. Anlage II der BAR-VO sowie Mitwirkung bei der Erstellung des Durchführungsberichts gem. Art. 10 i. V. m. Art. 11 der BAR-VO. 3. Mitwirkung bei der Erstellung der Verwaltungserklärung gem. Art. 11 i.V.m. Anhang III sowie i.V.m. Art 63 Abs. 6 der EU Haushaltsordnung VO (EU) 2018/1076 in der bestätigt wird, dass nach Ansicht der für die Mittelverwaltung zuständigen Personen a) die Informationen ordnungsgemäß dargestellt, vollständig und sachlich richtig sind; b) die Mittel entsprechend ihrem in den BAR-Vorschriften festgelegten Zweck verwendet wurden; c) die eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge angemessen gewährleisten. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: d5cc8912-77db-421a-a7e6-f951439f9493
Interne Kennung: 17104/004-23#013
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: Yes
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Von der Vorbereitung, insbesondere aber von der verordnungskonformen Abrechnung der Mittel hängt es ab, ob EU-Mittel für Deutschland beim Bund und den Ländern verfallen, wenn Fristen nicht eingehalten werden können. Auch gilt es nachträgliche Finanzkorrekturen zu vermeiden, die den Bundeshaushalt sowie die jeweiligen Landeshaushalte belasten. Eine schnellstmögliche Beauftragung und Arbeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist daher geboten, um dieses Risiko zu minimieren bzw. abzuwenden.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79210000Rechnungslegung und -prüfung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 852,394EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Erstellung eines Antrags auf einen Finanzbeitrag aus der Reserve der ‚Brexit-Anpassungsreserve‘, speziell Rechnungslegung
Beschreibung: Ein Auftragnehmer (AN) soll bei der Erstellung des Antrags auf einen Finanzbeitrag aus der Brexit-Anpassungsreserve unterstützen. Der AN soll schwerpunktmäßig die Rechnungslegung eigenständig durchführen. Die Übermittlung der Finanzdaten an die Europäische Kommission obliegt dem Auftraggeber (AG); eine Unterstützung durch den AN erfolgt nach Absprache. In diesem Rahmen obliegen dem AN konkret folgende Aufgaben (Leistungsbausteine), bei denen die im Verwaltungs- und Kontrollsystem beteiligten Strukturen und Abläufe zu berücksichtigen sind: 1. Prüfung der für die Rechnungslegung erforderlichen Daten und Informationen bei den sogenannten „zwischengeschalteten Stellen“ auf Ressortebene. „Zwischengeschalteten Stelle“ auf Ressortebene sind die im jeweiligen Ressort zuständigen Stellen für die Verwaltung der BAR. Sie sind sowohl in der Interministeriellen Vereinbarung zwischen BMWK und den Bundesressorts bzw. der Verwaltungsvereinbarung mit dem jeweiligen Bundesland sowie aus der Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems enthalten. 2. Erstellung des Antrags auf einen Finanzbeitrag aus der BAR einschließlich der Angaben zur Rechnungslegung gem. Anlage II der BAR-VO sowie Mitwirkung bei der Erstellung des Durchführungsberichts gem. Art. 10 i. V. m. Art. 11 der BAR-VO. 3. Mitwirkung bei der Erstellung der Verwaltungserklärung gem. Art. 11 i.V.m. Anhang III sowie i.V.m. Art 63 Abs. 6 der EU Haushaltsordnung VO (EU) 2018/1076 in der bestätigt wird, dass nach Ansicht der für die Mittelverwaltung zuständigen Personen a) die Informationen ordnungsgemäß dargestellt, vollständig und sachlich richtig sind; b) die Mittel entsprechend ihrem in den BAR-Vorschriften festgelegten Zweck verwendet wurden; c) die eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge angemessen gewährleisten. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 17104/004-23#013
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79210000Rechnungslegung und -prüfung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge: 1
Optionen:
Beschreibung der Optionen: einmalige Verlängerung des Vertrages um sechs Monate
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-15+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 852,394EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: s. Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung
Beschreibung: Projektteam
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: s. Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung
Beschreibung: Personalkonzept und Arbeitsabläufe
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: s. Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung
Beschreibung: Es ist ein Preis für die gesamte Vertragslaufzeit und alle Leistungsbestandteile, d. h. einschließlich Verlängerungsoption, anzugeben (Gesamtpreis).
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: s. Ziff. 4.3 Verfahrensbeschreibung (Gesamtwertung)
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Gesamtpunktzahl wird anhand der einfachen Richtwertmethode ermittelt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Registrierungsnummer: BMWK-Z-FV-Vergabestelle
Abteilung: Referat Z-FV - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.bmwk.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 00000
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6b850956-2a8b-4544-a13a-f830eb3f10e5- 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-27+01:0014:27:48+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00792464-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 250/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-28Z