Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf
zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere
Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer
sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den
vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden
im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters
und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften
gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s)
Ingenieurbüro(s): 1. Müller Ingenieurplan GmbH, Ettlinger Straße 27, 76137 Karlsruhe
2. DB E&C GmbH, Königsberger Allee 28, 47058 Duisburg Der Auftraggeber behält sich
vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber
beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und
beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit
oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem
Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb
von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung
der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von
§§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu
vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen
einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden,
behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit.
Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot
vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder
nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des
Bestbieters) erteilt. - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
- Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal
mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über die
von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Erklärung über seinen Umsatz in
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
- Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach
Berufsgruppen - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen
zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Für die wesentlichen ausgeschriebenen
Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung
ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt
vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses
Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz
eines ihm dadurch entstehenden Schadens. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft
für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen
gelten gemäß Vergabeunterlagen.